Sehr geehrte Damen und
Herren Abgeordnete!
Zur Initiative
„Würde am Ende des Lebens“ darf ich herzlich gratulieren und
einen Erfolg wünschen, der dieser Zielsetzung gerecht wird.
Hierzu darf ich kurz meine
Meinung übermitteln:
- Die Palliativmedizin sowie die
Hospiz-Organisation sollten (rechtlich und finanziell) jene
Unterstützung erfahren, die ihnen ein „freies“ Handeln
ermöglichen.
Der Ausbau dieser Einrichtungen wird künftig vermehrte Anstrengungen
erfordern.
- Der/die Einzelne soll frei
über die Begleitung zum Tod entscheiden dürfen.
- Sollte eine eigenständige
Entscheidung nicht mehr möglich sein, so wäre eine vorhergehende
Absichtserklärung durch Angehörige und
„begleitendes“ Personal „umzusetzen“.
Dazu wäre aber zu berücksichtigen, dass keine administrativen
Hürden durch überspitzte Rechtsbestimmungen eingebaut
werden, die nur zusätzlichen Frust und Leid bedeuten. (Wer kann sich
schon Notariatskosten leisten, um eine Patientenverfügung rechtlich
einwandfrei zu hinterlegen und diese im Lauf der Jahre aktuell zu
halten???)
- Was den Entschluss zum eigenen
Tod betrifft, so liegt ja wohl Selbsttötung außerhalb jeder
rechtlicher Eingriffsmöglichkeit.
- Allerdings ergibt sich die
subtile Frage nach Hilfestellung von außen. Das Verbot von aktiver
Sterbehilfe ist zu begrüßen, da wir einen Grenzbereich
betreten, der für den/die Einzelne nur sehr schwer beurteilbar ist
und emotionale Verhaltensreaktionen beinhaltet.
- Ob aber nun gleich eine
Verfassungsbestimmung angestrebt wird, erscheint mir sehr
„überzogen“ und wäre aus meiner Sicht zu
unterlassen!
- In erster Linie handelt es sich
um eine ethische Frage, die durch Information und Aufklärung „positiv“
in der Bevölkerung und im Bewusstsein der Menschen zu verankern
wäre. Dazu wären vermutlich einfachgesetzliche Regelungen zur Unterstützung
und Verankerung der Palliativmedizin und der Hospizbewegung
sinnvoller.
- Ein „Verbot“ in der
Verfassung führt nicht zu einer positiv-menschlichen Einstellung,
sondern provoziert eher weitere rechtliche Bestimmungen zur
„Bestrafung“ (in welchen Fällen, in welchem Umfang) mit
Konsequenzen für Gerichte und Strafvollzug. Abgesehen davon werden
sich Menschen in ausweglosen Situationen darüber hinweg setzen. Diese
bräuchten vielmehr verständnisvolle Zuwendung und Hilfe denn
Verfassungsverbote (Verbote haben mit Würde wenig zu tun!).
Mit meinen besten
Wünschen für eine gute (menschliche) Bearbeitung dieses wichtigen
Ereignisses am Ende unseres Lebens und mit besten Grüßen
Friedrich Hessel
Eingelangt am
25.08.2014