Die großen Menschheits-Errungenschaften der letzten Jahrzehnte sind die Palliativmedizin und die Hospizbetreuung alter und kranker Menschen, die damit schmerzfrei und getröstet ihr Leben würdevoll beenden und, sofern religiös, in eine andere Welt hinübergleiten können. Menschen, die Sterbende begleitet haben, kennen die Atmosphäre, die sich manchmal sehr spürbar um einen sterbenden Menschen ausbreitet und als erhaben und berührend empfunden wird.

 

Eine Tötung auf Verlangen (Sterbehilfe) ist daher heute keine wirkliche Option mehr! Denn wenn die Schmerzen beseitigt sind und sich auch der einsamste Mensch in der Hospizbetreuung angenommen fühlt, glimmt Leben in ihm auf und er will nicht mehr sofort sterben oder getötet werden.

 

Vor dem Sterben aber braucht niemand Angst zu haben, doch jeder muss diesen Weg gehen und mag er noch so hoch auf dieser Erde erscheinen. Hierin ist ein Mensch dem anderen in Geschwisterlichkeit gleich.

 

Zur Frage Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ist zu sagen, dass erstere bei einem Notar oder Behörde zu hinterlegen und alle paar Jahre erneuert werden muss, während die Vorsorgevollmacht der Person des Vertrauens übergeben wird, die dann aber auch die Entscheidung für die medizinische Fortführung/Nichtfortführung einer Behandlung trifft, soferne man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.

 

 

A. Pichler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 25.08.2014