Sehr geehrte Frau Abgeordnete Mag. Aubauer,

nachfolgend gebe ich meine Stellungnahme zum Thema ab:

Der Würde des Menschen ist besonders am Lebensende zu entsprechen. Dazu gehören Selbstbestimmung, Fürsorge und Schutz der persönlichen Sphäre. Österreich liegt mit dem Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung im guten europäischen Mittelfeld. Auch hat die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen getroffen, um Angehörigen das DASEIN bei und die Pflege von Schwerstkranken zu erleichtern, durch Familienhospiz- und Pflegekarenz. Mit einer Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht können Österreicherinnen und Österreicher für den Fall vorsorgen, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Leider nehmen nur wenige davon Gebrauch. Auch die Scheu, das  Angebot der ehrenamtlichen HospizmitarbeiterInnen anzunehmen, ist noch viel zu groß.

Besonderer Mangel besteht aber - auch in fachlichen Kreisen (!) - an entsprechender Information und  an palliativmedizinischer Ausbildung. Die Diskussion über Tötung auf Verlangen ist die Chance zu einer breiten Information zu einem würdevollen Lebensende. Information kann den Menschen die Angst vor Schmerzen und hilflosem Ausgeliefertsein nehmen. Tötung auf Verlangen ist in Österreich nicht notwendig, aber das Wissen um Schmerztherapie und palliative Betreuung am Lebensende muss unbedingt forciert werden!!

Neben dem weiteren Ausbau von Hospiz- und Palliativeinrichtungen soll unbedingt auch ein Schwerpunkt auf die Installierung von Ethikkomitees in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelegt werden - eine hilfreiche Unterstützung der dort Tätigen und der Angehörigen.

Ich bin damit einverstanden, meine Stellungnahme mit Namensnennung auf der Homepage des Parlamentes zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Paula Glaser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 2. September 2014