Landeshauptmann a. D.

Dr. Josef Ratzenböck

Landesobmann des Oö. Seniorenbundes

 

 

Frau  NatR Abg.

Maga. Gertrude AUBAUER

Obfrau der Enquete-Kommission

Dr.- Karl-Renner-Ring 1 – 3

1017 Wien

                                                                                                                                                                     Linz, 02.09.2014

 

 

Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“

Stellungnahme

 

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

 

Gerne folgt der Oö. Seniorenbund der Einladung, zu den von der Enquete-Kommission  angesprochenen Themen Stellung zu nehmen.

Namens der über 80.000 Mitglieder möchten wir folgendes festhalten:

 

zu 1. Prüfung der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung

strafrechtlicher Normen, insb. des Verbots der Tötung auf Verlangen,

soziales Grundrecht auf würdevolles Sterben:

       Wir erachten die verfassungsrechtliche Verankerung des Verbots der Tötung auf

       Verlangen vor allem deshalb für sinnvoll, um von den betroffenen Personen den

       persönlichen oder gesellschaftlichen Druck zur Tötung auf Verlangen zu

       nehmen.

       In diesem Zusammenhang sollte auch das Recht auf würdevolles Sterben als

       soziales Grundrecht festgeschrieben werden.

 

zu 2. Status der Hospiz- und der Palliativversorgung, Möglichkeiten zum

Ausbau:

       Dankenswerter Weise sind in den vergangenen Jahren vorbildliche stationäre

       Hospiz- und Palliativeinrichtungen geschaffen worden.

       Im ländlichen Raum besteht unseres Erachtens noch Nachholbedarf, sowohl

       hinsichtlich der stationären, aber vor allem der mobilen Hospizangebote.

 

zu 4. Patientenverfügung: Evaluierung; ggf. Maßnahmen zur Verbesserung;

allenfalls auch Diskussion über Vorsorgevollmacht

       Wegen der Mängel der derzeitigen Praxis bei Patientenverfügung und

       Vorsorgevollmacht schlagen wir eine Neugestaltung im Sinne des bei der

       Enquete vom 14. Februar 2013 vorgestellten neuen Weges der Alterswohlfahrt

       vor.

       Wir halten es darüber hinaus für wichtig, die Bürgerinnen und Bürger –

       insbesondere die Seniorinnen und Senioren – über die einschlägigen

       gesetzlichen Regelungen in geeigneter Weise zu informieren. Die

       Seniorenorganisationen können dazu im Rahmen ihres Bildungsauftrages

       wesentliche Beiträge leisten.

 

Mit besten Grüßen bin ich

D e i n

 

 

 

LH a. D. Dr. Josef Ratzenböck

(Landeshauptmann von 1977 – 1995)

Landesobmann des OÖ. Seniorenbundes