Stellungnahme auf Einladung der Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens" vom Mobilen Hospiz der Caritas der ED Wien

 

 

Frage 1: Prüfung der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung

    strafrechtlicher Normen, insb. des Verbots der Tötung auf Verlangen

    Soziales Grundrecht auf würdevolles Sterben

 

A: Wir erachten die derzeitige Gesetzeslage für gut und ausreichend und sehen derzeit keine Priorität für eine verfassungsrechtliche Verankerung. Empfehlenswert wäre es, gemeinsam mit einer Gruppe von Fach ExpertInnen der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung zu untersuchen ob die bestehenden Gesetze für die Herausforderungen in der Praxis ausreichend sind (ethische Dilemmata).

 

 

Frage 2: Status der Hospiz- und der Palliativversorgung, Möglichkeiten zum Ausbau

 

A: Die im Jahr 2004 veröffentlichten, von GÖG/ÖBIG mit einer Expertengruppe erstellten Strukturqualitätskriterien der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung, sind noch nicht ausreichend und vollständig realisiert, obwohl die prioritäre Umsetzung in §15a Vereinbarungen und Regierungsprogrammen festgeschrieben ist. Dieser Ausbau soll so rasch als möglich hergestellt werden. Darüber hinaus braucht es Unterstützung damit die Entwicklung einer ausreichenden Hospiz und Palliative Care Haltung in der Grundversorgung der Gesundheits- und Sozialbetreuung  ermöglicht wird (z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegehäuser, niedergelassene Ärzteschaft, mobile Dienste, Sozialarbeit, TherapeutInnen, …). Beispiele für laufende Initiativen und Projekte sind: HPCPH - „Hospiz- und Palliative Care in Pflegeheimen“ des Dachverbandes Hospiz Österreich; HPC ambulant – eine entsprechende Initiative für den mobilen Bereich des DVHÖ; GÖG/ÖBIG Arbeitsgruppe zum Thema „Die Palliativpatientin/ der Palliativpatient in der Grundversorgung“, …

 

 

Frage 3: Empfehlung der parlamentarischen Versammlung des Europarats Nr. 1418/99

 

A: Wir erachten die Empfehlung der parlamentarischen Versammlung des Europarats Nr. 1418/99 weiterhin als eine gute Basis für unser Handeln in der Hospiz- und Palliativbetreuung. Auch dadurch haben sich viele Entwicklungen in Bewegung gesetzt, welche die hohen Qualität der heutigen Hospiz- und Palliativbetreuung ermöglicht haben.

 

 

Frage 4: Patientenverfügung: Evaluierung; ggf. Maßnahmen zur Verbesserung; allenfalls auch Diskussion

über Vorsorgevollmacht

 

A: Wir halten sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht für gute, taugliche und hilfreiche Instrumente zur Selbstreflexion und zum sichtbar Machen des Willens der PatientInnen für Entscheidungen. Eine laufende Evaluation ist sehr sinnvoll

  

 

Vielen Dank für die Möglichkeit diese Stellungnahme einzubringen.

 

Herzliche Grüße

 

Karin Böck                                      Erich Borovnyak

Pflegedienstleitung                      Leiter

Mobiles Caritas Hospiz                Mobiles Caritas Hospiz

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Eingelangt am 08.09.2014