Stellungnahme auf Einladung der Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens"
Frage 1: Prüfung der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung
strafrechtlicher Normen, insb. des Verbots der Tötung auf Verlangen
Soziales Grundrecht auf würdevolles Sterben
A: Aus der Erfahrung unserer Hospiz- und Palliativbetreuung erachte ich die aktuelle Gesetzeslage für gut und ausreichend und sehe derzeit keine Priorität für eine verfassungsrechtliche Verankerung. Wir erleben es immer wieder, dass es Unsicherheiten bei betreuenden Personen (Hauskrankenpflege, 24h Betreuung, etc.) über gesetzliche Vorschriften gibt (z.B: wann muss reanimiert werden?). Breite Information und Diskussion darüber was im Rahmen der derzeit herrschenden Gesetze möglich und zulässig ist würde hilfreich sein.
Frage 2: Status der Hospiz- und der Palliativversorgung, Möglichkeiten zum Ausbau
A: Die im Jahr 2004 veröffentlichten, von GÖG/ÖBIG mit einer Expertengruppe erstellten Strukturqualitätskriterien der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung, sind noch nicht ausreichend und vollständig realisiert. Dieser Ausbau soll so rasch als möglich hergestellt werden. Wir erleben es in unserer Arbeit immer wieder, dass BetreuerInnen ohne spezielle Hospiz- und Palliativausbildung mit Fragen zu einer guten Betreuung am Lebensende überfordert sind. Daher braucht es Unterstützung damit die Entwicklung einer ausreichenden Hospiz und Palliative Care Haltung in der Grundversorgung der Gesundheits- und Sozialbetreuung ermöglicht wird (z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegehäuser, niedergelassene Ärzteschaft, mobile Dienste, Sozialarbeit, TherapeutInnen, …).
Frage 3: Empfehlung der parlamentarischen Versammlung des Europarats Nr. 1418/99
A: Die Empfehlung der parlamentarischen Versammlung des Europarats Nr. 1418/99 war aus meiner Sicht einer von mehreren soliden Pfeilern auf denen sich die moderne Hospiz- und Palliativbetreuung entwickeln konnte.
Frage 4: Patientenverfügung: Evaluierung; ggf. Maßnahmen zur Verbesserung; allenfalls auch Diskussion
über Vorsorgevollmacht
A: In unseren Betreuungen erleben wir sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht als gute, taugliche und hilfreiche Instrumente für Entscheidungen am Lebensende. Eine laufende Evaluation ist sehr sinnvoll
Vielen Dank für die Möglichkeit diese Stellungnahme einzubringen.
Herzliche Grüße
Erich Borovnyak, MBA, M.A.
Leiter Mobiles Caritas Hospiz
Caritas der Erzdiözese Wien
Eingelangt am 08.09.2014