Stellungnahme auf Einladung der Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens"

 

 

Frage 1: Prüfung der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung

    strafrechtlicher Normen, insb. des Verbots der Tötung auf Verlangen

    Soziales Grundrecht auf würdevolles Sterben

 

A: Aus der Erfahrung unserer Hospiz- und Palliativbetreuung erachte ich die aktuelle Gesetzeslage für gut und ausreichend und sehe derzeit keine Priorität für eine verfassungsrechtliche Verankerung. Wir erleben es immer wieder, dass es Unsicherheiten bei betreuenden Personen (Hauskrankenpflege, 24h Betreuung, etc.) über gesetzliche Vorschriften gibt (z.B: wann muss reanimiert werden?). Breite Information und Diskussion darüber was im Rahmen der derzeit herrschenden Gesetze möglich und zulässig ist würde hilfreich sein.

 

 

Frage 2: Status der Hospiz- und der Palliativversorgung, Möglichkeiten zum Ausbau

 

A: Die im Jahr 2004 veröffentlichten, von GÖG/ÖBIG mit einer Expertengruppe erstellten Strukturqualitätskriterien der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung, sind noch nicht ausreichend und vollständig realisiert. Dieser Ausbau soll so rasch als möglich hergestellt werden. Wir erleben es in unserer Arbeit immer wieder, dass BetreuerInnen ohne spezielle Hospiz- und Palliativausbildung mit Fragen zu einer guten Betreuung am Lebensende überfordert sind. Daher braucht es Unterstützung damit die Entwicklung einer ausreichenden Hospiz und Palliative Care Haltung in der Grundversorgung der Gesundheits- und Sozialbetreuung  ermöglicht wird (z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegehäuser, niedergelassene Ärzteschaft, mobile Dienste, Sozialarbeit, TherapeutInnen, …).

 

 

Frage 3: Empfehlung der parlamentarischen Versammlung des Europarats Nr. 1418/99

 

A: Die Empfehlung der parlamentarischen Versammlung des Europarats Nr. 1418/99 war aus meiner Sicht einer von mehreren soliden Pfeilern auf denen sich die moderne Hospiz- und Palliativbetreuung entwickeln konnte.

 

 

Frage 4: Patientenverfügung: Evaluierung; ggf. Maßnahmen zur Verbesserung; allenfalls auch Diskussion

über Vorsorgevollmacht

 

A: In unseren Betreuungen erleben wir sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht als gute, taugliche und hilfreiche Instrumente für Entscheidungen am Lebensende. Eine laufende Evaluation ist sehr sinnvoll

 

 

 

Vielen Dank für die Möglichkeit diese Stellungnahme einzubringen.

 

Herzliche Grüße

Erich Borovnyak, MBA, M.A.

Leiter Mobiles Caritas Hospiz

Caritas der Erzdiözese Wien

 

Eingelangt am 08.09.2014