Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Lebensschutz sollte in den Rang eines Verfassungsgesetzes erhoben werden, weil er zu den Grundlagen der menschlichen Würde gehört und dann weniger schnell populistischen Modetrends zum Opfer fallen kann.
Als Mensch mit einer angeborenen Sehbehinderung weiss ich, dass das Leben wertvoll und schön sein kann, auch wenn man mit Einschränkungen leben muss. Den gesetzlich und verfassungsmässig garantierten Schutz für mein Leben möchte ich bis zu meinem natürlichen Tod haben.
Es gibt andere Werte im Leben als nur Leistung und das Bruttosozialprodukt.
Wenn wir den Lebenschutz zur Debatte stellen, verliert Europa einen wesentlichen Teil seiner kulturellen Identität mit Freiheit und Menschenrechten!
Mit freundlichen Grüßen
Max Eugster , Innsbruck
Eingelangt am 9. September 2014