Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf Sterbehilfe vertrete ich eine völlig konträre Meinung zu CitizenGO, die ich sonst immer unterstützt habe!

Verbot der Sterbehilfe in den Verfassungsrang halte ich für ein völlig unnötiges Signal in Zeiten der Patientenverfügung!

Es will sich also eine Enquete-Kommission des österr. Parlaments mit der Einschränkung der freien Willensbezeugung  zur Unterlassung von lebenserhaltendem Zwang beschäftigen?

Wie kann man nur menschenwürdiges Sterben mit Euthanasie in Zusammenhang bringen?

Dabei wäre eine sachlichen Kommentierung dieser rückschrittlichen Herausforderung angezeigt, leider wird großteils nur einseitiges Gedankengut verbreitet.

Dabei sollte heutzutage die Autonomie der freien Person im liberalen Rechtsstaat doch eher gestärkt werden, auch und insbesondere auf der Grundlage einer Patientenverfügung.

Die Kriminalisierung der aktiven Sterbehilfe in bestimmten eindeutigen Fällen der Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes, auch der freiwilligen Entscheidung zum Sterben, sollte der Vergangenheit angehören.

Will man die meist völlig verzweifelten Sterbenden weiterhin nur in der Schweiz „erlösen“ lassen?

Die Rede ist hier ausschließlich von den letzten 8-14 Tagen eines Todgeweihten in der Endphase eines erfüllten Lebens (z.B. 90-jährig) oder eines absolut unheilbar Kranken, der um eine stärkere Morphium-Dosierung bettelt.

Nur Ärzte dürfen in einem solchen Fall auf Gnade durch einen Kollegen hoffen, alle anderen wollt ihr wohl ersticken sehen?!

Ich bin Mitglied der Katholischen Kirche und unterstütze die Palliativeinrichtungen sowie die Kinder-Hostizbewegung seit Jahren, trotzdem . . . . . . . . ..

Als Ausdruck der Toleranz, schrieb schon 1740 Friedrich II, König von Preußen, "Jeder soll nach seiner Façon selig werden" , soll dies 2014 nicht umso mehr gelten?

Siegfried Klinglhuber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 09.09.2014