An die Parlamentsdirektion

Vorsitzende der Enquete-Kommission zur rde am Ende des Lebens NaAbg. Mag. Gertrude Aubauer

Dr. Karl Renner-Ring 3 1017 Wien

 

 

Sicht der ÖsterreichischenBuddhistischen Religionsgesellschaft(ÖBR) zum Thema der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens

 

Aus Sicht der Lehre des Buddha stellt jegliche Form des tens eine unheilsame Handlung dar, die es zu vermeiden gilt, da sie mit negativen karmischen Auswirkungen für alle daran Beteiligten verbunden ist. Im gegenständlichen Zusammenhang gilt es zu unterscheiden, einerseits den Dingen ihren natürlichen Lauf zu lassen und das Sterben nicht zu verzögern, oder andererseits jemandem aktiv dabei zu helfen, seinem Leben ein vorzeitiges Ende zu setzen oder gar es für sie/ihn zu beenden. Ersteres kann gegenüber zweitem als unbedenklich angesehen werden.

 

 

Im Vordergrund unserer Bemühungen zum Wohl unheilbar Kranker und am Ende des Lebens stehender Menschen sollte daher stehen, mit aktivem Mitgefühl ihr Leiden zu lindern und professionelle Hilfe und fachkundigen Rat und Unterstützung anzubieten, um eine möglichst gute Lebensqualität bis zu einem natürlichen Lebensende zu ermöglichen. Aus Sicht der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft BR) sollte daher das Verbot auf Sterbehilfe nicht gelockert werden (wie das z.B. dzt. in Deutschland gerade diskutiert wird). Stattdessen sollte ein weiterer, zügigerer und konsequenterer Ausbau der palliativmedizinischen Betreuung im stationären sowie (und vor allem) auch im ambulanten Bereich vorangetrieben und unterstützt werden. Diese Maßnahmen müssen der zunehmenden Überalterung unserer Bevölkerung mit allen daraus resultierenden Konsequenzen (Anstieg der Zahl der Krebs- und Demenzerkrankungen etc.)  Rechnung tragen und sollten flächendeckend sein. Denn immer noch gibt es zu oft Engpässe, Wartelisten und Personalnot, die sich direkt und unmittelbar auf Lebensqualität und rde derer auswirken, denen keine Zeit gegeben ist zu warten. Dieser Druck betrifft auch die Angehörigen der Betroffenen und kann dadurch leicht durch Bedrängnis falsche Entscheidungen fördern. Mit Verboten allein kann keine Verbesserung erreicht werden, hier müssen die richtigen Voraussetzungen geschaffen werden. Das ist wohl die beste Prävention.

 

 

Gerhard Weissgrab

Präsident                                                                                                      Wien, am 11.9.2014

 

                                                                          

 

Eingelangt am 11.09.2014