Der Staat
ist für den Schutz seiner Bürger verantwortlich. Dieser
Schutz gilt bis an das Ende des Lebens. Es ist gegen die
Staatsziele, Bestrebungen zu fördern, das Leben eines zu
Menschen beenden. Ganz im Gegenteil, die Aufgabe des Staates ist
es angesichts eines zunehmend größeren Anteile an alten
Menschen, die Sterbebegleitung und die Palliativmedizin auszubauen. Tötung
auf Verlangen widerspricht nicht nur dem Gebot "Du sollst nicht
töten", das in jeder Kultur enthalten ist, sondern auch den Zielsetzungen
des Staates. Die, die sich darüber hinwegesetzt haben, waren die
Nationalsozialisten. Sie waren kulturlose Barbaren. Das Resultat ihrer Doktrin
ist bekannt. Auch hier gilt das "Nie wieder" und "Wehret den
Anfängen".
Dr. Christian Prosl, Bot.i.R.
Eingelangt am 12.09.2014