Der Staat ist für den Schutz seiner Bürger verantwortlich. Dieser Schutz gilt bis an das Ende des Lebens. Es ist gegen die Staatsziele, Bestrebungen zu fördern, das Leben eines zu Menschen beenden. Ganz im Gegenteil, die Aufgabe des Staates ist  es  angesichts eines zunehmend größeren Anteile an alten Menschen, die Sterbebegleitung und die Palliativmedizin auszubauen. Tötung auf Verlangen widerspricht nicht nur dem Gebot "Du sollst nicht töten", das in jeder Kultur enthalten ist, sondern auch den Zielsetzungen des Staates. Die, die sich darüber hinwegesetzt haben, waren die Nationalsozialisten. Sie waren kulturlose Barbaren. Das Resultat ihrer Doktrin ist bekannt. Auch hier gilt das "Nie wieder" und "Wehret den Anfängen".


Dr. Christian Prosl, Bot.i.R.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 12.09.2014