Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Gesetze sollen das Zusammenleben der Menschen regeln und schützen, der Schutz der Unversehrtheit des Lebens steht dabei an oberster Stelle.

Ein Gesetz, das die vorsätzliche Tötung eines Menschen zum Inhalt hat, widerspricht m.M. dem höchsten Sinn der Gesetze überhaupt! 

 

Die Angst der Menschen vor unerträglichem Schmerz und Leid ist verständlich, sie kann aber durch gute Schmerztherapie und Palliativmedizin sowie menschliche Begleitung bekämpft werden. 

Nur unzureichende Therapie lässt die Menschen leiden.

 

Leben jeder Qualität ist wertvoll und muss unbedingt geschützt werden!

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Mag. Elisabeth Födermayr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 12.09.2014