An die

Enquete – Kommission „Die Würde am Ende des Lebens“.

 

Stellungnahme.

 

Ich mache gerne von der Einladung an die Zivilgesellschaft, an der von der Kommission geführten Diskussion teilzunehmen, Gebrauch und ersuche höflich, über folgende Argumente nachzudenken:

Es wäre zunächst zu überlegen, wer das Recht hat, über das Leben einer Person zu verfügen.

Die einzige logische Antwort auf diese Frage kann nur sein: ausschließlich diese Person selbst.

Somit gehört zur „Würde am Ende des Lebens“ selbstverständlich auch die Freiheit eines Menschen, sich für den Freitod zu entscheiden.

Dies sei ausdrücklich festgestellt, obwohl zu den Themen der Kommission auch die Verschärfung des Verbots der Sterbehilfe, keinesfalls eine Liberalisierung gehört.

Den Anstoß hierzu gaben Vertreter v.a. der katholischen Religion, die Herren Schönborn und Landau. Nach deren Glauben muss ein Mensch, der leidet, darauf warten, dass ihn ein unsichtbares, angeblich gütiges  Fabelwesen namens „Gott“ erlöst, andernfalls fährt die Seele dieses Menschen geradewegs zur Hölle.

Man darf der Meinung sein, dass dies ein Unsinn sei, doch hat dieser Glaube beispielsweise zur diskriminierenden Bezeichnung „Selbstmord“ für den Freitod geführt. Gemäß diesem Glauben, immer mehr Menschen nennen ihn Aberglauben, ist der Freitod eine „Todsünde“ und ein Verbrechen. Somit auch die Hilfe dabei.

Es ist gewiss oft ein Gutes, jemanden von einem spontanen Entschluss zum Suizid abzuhalten.

In Staaten, wo Sterbehilfe legal ist, zum Beispiel die Niederlande, die Schweiz, Belgien, Oregon werden das Motiv und der feste freie Wille eines Menschen, sein Leben zu beenden, selbstverständlich auch seine geistige Zurechnungsfähigkeit über längere Zeit hindurch von Ärzten geprüft. Vorbildlich in den Niederlanden.

Alle von Landau und Gesinnungsgenossen konstruierten Einwände können nach jahrelanger Praxis, auch in der Schweiz, als haltlos und nicht logisch, sondern religiös motiviert angesehen werden.

Den Menschen, die an die christlichen Lehren glauben, steht es frei, sich, auch in einer ausweglosen Situation, an diese Lehren zu halten.

Meines Erachtens ist es eine Anmaßung ohnegleichen, auch alle anderen Menschen durch eine staatliche Gesetzgebung dazu zwingen zu wollen.

Zumal dies natürlich nicht gelingt.

Ich ersuche die Kommission eindringlich, auch darüber zu beraten, ob man auch weiterhin Menschen in Österreich, wenn sie im Falle des Entschlusses, ihr Leben zu beenden, nicht die Möglichkeit und das Geld haben, sich z.B. an Dignitas zu wenden, zwingen will, überaus unangenehme und unwürdige Methoden für ihren freiwilligen Tod zu wählen.

Ich wiederhole: das Recht, über das Leben einer Person zu verfügen, hat ausschließlich diese Person selbst. Der Satz lässt sich logisch nicht widerlegen.

Religiöser (Aber)glaube ist Privatsache und geht den Staat nichts an.

Natürlich wäre die angedachte Verschärfung des Verbots der Sterbehilfe eine Absurdität, die die nächsten Jahrzehnte wohl nicht überstehen würde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Werner Cejnek

 

Eingelangt am 12.09.2014