Sehr geehrte Damen und Herren,
hier mein Beitrag zum Thema Sterben und Sterbhilfe. Ich denke, das Verbot der
aktiven Sterbehilfe ist bei uns auch ohne Verfassungsrang gesetzlich
ausreichend geregelt bzw. sollte es nach fundierter Diskussion vernünftig novelliert
werden. Ein Verbot in der Verfassung halte ich für kontraproduktiv und
würde, fürchte ich, die Ärzte und Angehörigen juridisch
noch angreifbarer machen und zu menschenunwürdigen ärztlichen
Anordnungen führen.
Einige meiner Standpunkte zu diesem Thema:
- Jeder Mensch hat das Recht zu Hause in Würde
zu sterben und nicht isoliert in einem anonymen Spitalsraum. (Keine
verpflichtende Einlieferung ins Spital durch den Arzt in der letzten
Lebensphase.)
- Das Abschalten von lebensverlängernden
Geräten in aussichtslosen Fällen muss, nach Prüfung und
Gegenprüfung, möglich sein, damit dem sterbenden Menschen
unnötige Qualen erspart bleiben ohne den behandelnden Arzt rechtlich
angreifbar zu machen.
- Einem sterbenden Menschen sollten so ausreichend
Schmerzmittel verabreicht werden können, dass er nicht leiden muss
und weitgehend schmerzfrei ist. (Problem Verschreibung von Morphium)
- In besonderen Fällen, wie fortgeschrittene
unheilbare Krankheit unter sehr erschwerenden Lebensbedingungen sollte es
dem Patienten möglich sein, nach eindeutiger selbstbestimmter
Willensäußerung unter (ärztlicher) Aufsicht aus dem Leben
zu scheiden (Schweizer Modell?)
- Alle Bestimmungen müssen so formuliert sein
und überprüfbar sein, dass eine Lebensverkürzung, die gegen
den Willen des Sterbenden (und vorrangig dem Nutzen der Erben dient)
ausgeschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gunter Breckner
Eingelangt
am 12.09.2014