Sehr geehrte Damen und Herren,

hier mein Beitrag zum Thema Sterben und Sterbhilfe. Ich denke, das Verbot der aktiven Sterbehilfe ist bei uns auch ohne Verfassungsrang gesetzlich ausreichend geregelt bzw. sollte es nach fundierter Diskussion vernünftig novelliert werden. Ein Verbot in der Verfassung halte ich für kontraproduktiv und würde, fürchte ich, die Ärzte und Angehörigen juridisch noch angreifbarer machen und zu menschenunwürdigen ärztlichen Anordnungen führen.

Einige meiner Standpunkte zu diesem Thema:

Mit freundlichen Grüßen
Gunter Breckner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 12.09.2014