Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist erfreulich, wenn Volksvertreter sich mit dem Thema „Menschenwürde am Ende des Lebens“ auseinandersetzen wollen, um nach Beratung mit kompetenten Persönlichkeiten gesetzliche Maßnahmen zu beschließen, welche die Menschenwürde am Ende des Lebens sicher stellen sollen.

Enttäuschend jedoch ist, wenn schon vor der Diskussion aktive Sterbehilfe, unter bestimmten Voraussetzungen, ausgeschlossen wird, weil der Begriff „Menschenwürde“ im religiös eingeengten Sinn verstanden wird.

„Menschenwürde“ setzt jedoch Selbstbestimmung mündiger Menschen voraus, die letztendlich die Basis einer laizistischen Demokratie sind. In einem laizistisch regierten Österreich sollten alle Weltanschauungen Platz haben, sofern sie die Verfassung und die Menschenrechte anerkennen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Helmut Dolezal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 13. September 2014