Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat, sehr geehrte Teilnehmender der parlamentarischen Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“,

 

Keine gesetzliche Änderung des Verbotes für Tötung auf Verlangen,  aber rascher Ausbau von Hospiz-und Palliativversorgung

Den Ängsten schwerkranker, von der Situation akut überforderter Menschen zu begegnen, indem wir Beihilfe zum Suizid legalisieren, stellt eine vordergründig einfache, letztlich aber sehr folgenschwere Lösung dar. Die Entwicklungen in den Benelux-Staaten und in der Schweiz machen deutlich, dass die ursprünglich eng gefassten Indikationen unweigerlich ausgeweitet werden.

Die derzeitige Gesetzeslage in Österreich erlaubt eine Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen, wenn sie nicht zum Nutzen des Patienten, der Patientin sind, oder wenn sie dem Willen des kranken Menschen widersprechen. Wir haben die Vorsorge-Instrumente der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht und das Recht der Patienten und Patientinnen wird ernst genommen. Es bedarf keiner gesetzlichen Änderung des Verbotes.

 

Bei der parlamentarischen Enquete 2001 zeigten sich alle Parteien darüber einig, dass es einen raschen Ausbau palliativer Versorgungsstrukturen in Österreich braucht.          Heute, 13 Jahre später, sind wir von einer bedarfsdeckenden Palliativversorgung noch immer weit entfernt. Längst nicht alle Menschen die palliative Betreuung brauchen haben auch Zugang zu Palliative Care. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Wir tragen eine gesamt-gesellschaftliche Verantwortung dafür, entsprechende und bedarfsdeckende Betreuungs-und Versorgungsstrukturen zu schaffen. Die Bedingungen für die Betreuung alter, schwerkranker und pflegebedürftiger Menschen müssen deutlich verbessert werden um die Würde, die Selbstachtung und die Selbstbestimmung auch bei Pflege-und Betreuungsbedürftigkeit zu erhalten.

 

In Anlehnung an de Beauvoir: "Durch die Art, wie sich eine Gesellschaft gegenüber ihren Alten, Kranken und Sterbenden verhält, enthüllt sie unmissverständlich die Wahrheit über ihre Grundsätze und Ziele"

 

Eine gesetzliche Änderung des Verbotes für Tötung auf Verlangen lehne ich ab. Unser Ziel muss vielmehr sein, Palliative Care – Kompetenz in allen Einrichtungen zu entwickeln, in denen Menschen mit unheilbaren Erkrankungen betreut und versorgt werden. Wir brauchen Palliative Care in den Akutkrankenhäusern, in der Pädiatrie, in Behinderten-Einrichtungen, in der Hauskrankenpflege und vor allem auch in den Alten-und Pflegeheimen.

Angelika Feichtner MSc

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 14.09.2014