Der Wunsch nach einem möglichst würdigen, leidfreien und insbesondere auch schmerzlosen Sterben, wenn möglich in der gewohnten Umgebung, ist ein beinahe allen alten und insbesondere schwerkranken Menschen gemeinsam. Es ist begrüßenswert, dass sich der Gesetzgeber damit auseinander setzt und vor allem, dass die Meinung der Menschen dieses Landes gefragt ist.

 

Das Recht auf ein würdevolles Sterben soll als Grundrecht verankert sein.

Palliativversorgung soll flächendeckend unter Einschluss von Alters-und Pflegheimen, aber auch durch Einrichtung von Palliativbetten in besonders betroffenen Abteilungen (z.B. onkologische ) sowie der Hauskrankenpflege zur Verfügung stehen, weil dadurch bereits im Vorfeld die Angst abgebaut wird, und dem Wunsch nach Tötung aktiv entgegengearbeitet wird. Dies ist auch praktisch durch verpflichtende Ausbildung in Palliativmedizin sowohl der Ärzte als auch des Pflegepersonals  gut umsetzbar, ohne dass völlig neue Strukturen errichtet werden müssen. Hospizeinrichtungen   würde ich mir flächendeckend wünschen die Anzahl könnte sich an der Zahl der Schwerpunktkrankenhäuser orientieren.

 

Die Patientenverfügung sollte m.E. breiter bekannt gemacht werden. Sinnvoll wäre es, wenn die Patientenverfügung  jeweils beim Aufklärungsgespräch vor Behandlungen, vor allem bei kritisch kranken oder alten Patienten verpflichtend angesprochen würde, ähnlich dem Vorgehen bei der Behandlungseinwilligung.

 

Assistierter Suizid ist m.E. prinzipiell abzulehnen und soll verboten bleiben, vor allem wegen der Gefahr des Missbrauchs. Nicht wenige Patienten könnten unter Druck, von welcher Seite immer, sich dafür entscheiden müssen. Wenn im Vorfeld das Thema Sterben mit dem Patienten gut aufgearbeitet wird, und eine professionelle Palliativmedizin für den Patienten nachvollziehbar angeboten werden kann, wird der Wunsch nach  assistiertem Suizid wohl eher die Ausnahme sein.

Für Patienten, die trotz entsprechender Gespräche und Angebote an ihrem Todeswunsch festhalten, muss es aber eine straffreie Möglichkeit einer aktiven Tötung und so eines würdevollen Sterbens geben. Es muss auf alle Fälle verhindert werden, dass Patienten in einen unmenschlichen Suizid getrieben werden ( z.B. erhängen) oder sich irgendwelchen Vereinen im Ausland ausliefern müssen.

Vorstellen könnte ich mir, dass ein Gremium ähnlich einer Ethikkommission, in jedem einzelnen Fall verpflichtend beigezogen wird und mit dem Patienten zusammen entscheidet.

Keinesfalls darf  am Ende ein Gesetz wie die Fristenlösung herauskommen.

Ich würde mir eine  verfassungsrechtliche Verankerung wünschen.

 

 

Dr. Helmut Eiter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 14.09.2014