Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bin gegen eine Verfassungsbestimmung die den begleiteten Suizid verhindern soll.

Die derzeitige Regelung im Gesetz über die Patientenverfügung verbietet bereits die aktive Sterbehilfe.

Das macht eine Verfassungsbestimmung zum "overkill".

 

Jede Person die sich selbst töten will, findet Mittel und Wege um den Suizid durchzuführen.

Leider sind in den meisten Fällen Sachbeschädigungen und / oder (psychische) Personenschäden eine unerwünschte Folgeerscheinung.

 

Wenn es - analog zur Schweizer Regelung - gelingt, den Selbstmord in "geordnete" (=durch eine rechtlich gedeckten Rahmen) Bahnen zu lenken - mit der Fristenlösung gibt es bereits eine Strafbefreiung für das Töten eines Menschen, die auch nicht in Frage gestellt wird (und auch nicht in Frage gestellt werden darf!!) - könnten auch die Fälle von Selbstmord unterbleiben, bei denen z.B. eine Medikamentenüberdosis angewandt wird, unterbleiben.

 

Wenn es der Würde eines Menschen dient, dessen Erkrankung langes und qualvolles Leiden mit sich bringen wird, sollte man diesen Menschen gehen lassen, solange er selbst darüber entscheiden kann, und damit dieser Person und seinen betroffenen Angehörigen unnötigen Schmerz ersparen.

 

In diesem Punkt sollte der Staat seine Bürger nicht (z.B. durch eine

Verfassungsbestimmung) unnötig bevormunden.

Es ist weder die staatliche Souveränität, noch die Sicherheit noch die Rechtsstaatlichkeit in Gefahr, die einen derart schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Lebensführung rechtfertigen könnte.

 

hochachtungsvoll

Martin Blaschka