Grundlagen in Luxemburg, den Niederlanden und Belgien.

  Da  aus dem strafbaren Selbstmord, der straffreie Freitod wurde, muss auch die Beihilfe zum Freitod in Österreich straffrei sein.

Der Vorschlag einer 'verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen', wäre eine unzumutbare, unverschämte staatliche Einschränkung persönlicher Rechte.

Die notwendige neue gesetzliche liberale Regelung muss jeden Missbrauch so gut wie möglich ausschalten.

 

Dr. Irene Montjoye  Wien