An die Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“

 

Ich hoffe, dass bei den verschiedenen rechtlich relevanten Tatbeständen, die beim Thema „Sterbehilfe“ unterschieden werden, bei einigen Themen Übereinstimmung zwischen den Mitgliedern der Enquete-Kommission herrscht:

 

-Der Konsens aller politischen Parteien zum Verbot der (aktiven) Euthanasie in Übereinstimmung mit Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention sollte außer Diskussion stehen und könnte auch durch eine Verfassungsbestimmung verstärkt werden.

-Für das Sterbenlassen sollten die bestehenden rechtsverbindlichen Möglichkeiten der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Vertretungsbefugnis vereinfacht und besser bekannt gemacht werden. Was die Maßnahmen und Mittel, die zur Schmerzlinderung notwendig sind, aber auch eine Verkürzung des Lebens inkludieren könnten, betrifft, muss von Ärzt/inn/en und Pflegepersonal in Erfüllung medizinischer und ethischer Verantwortung gehandelt werden. Das Grundrecht auf Achtung der Würde des Menschen auch im Sterben sollte auch ein ausreichendes Angebot von Schmerzlinderung und menschlicher Zuwendung (in Form palliativmedizinischer Maßnahmen sowie häuslicher Betreuung oder Betreuung im Hospiz) einschließen. Dazu bedarf es einer entsprechenden Ausbildung von Ärzt/inn/en und Pflegepersonal.

 

-Was die kontroversen Tatbestände betrifft, gilt für mich der Grundsatz, dass ein Mensch nicht „durch die Hand anderer Menschen“ sterben darf. Daher lehne ich Maßnahmen, die das Sterben des Patienten zum direkten Ziel haben, ab. Aus Achtung vor der Menschenwürde des Patienten und des Arztes bzw. der Pflegeperson soll das Verbot der „Tötung auf Verlangen“ (des Patienten) und der „Beihilfe zur Selbsttötung“ erhalten bleiben. Auch die Würde und Selbstverantwortung der angesprochenen Mithelfer verlangen dieses Verbot. Auch der Sterbende darf nicht ethisch rechtfertigbar einen anderen Menschen veranlassen, unethisch zu handeln. Außerdem   sind die Möglichkeiten des Missbrauchs und die Erfahrungen mit der Freigabe dieser Maßnahmen in anderen Ländern, die zu großer Vorsicht mahnen, zu berücksichtigen.

 

Mag. Wolfgang Rank