Stellungnahme zur Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens"

 

Das menschliche Leben ist von der Empfängnis (bzw. der Befruchtung) bis zum natürlichen Tod heilig und schützenswert. Niemand hat das Recht, einen unschuldigen Menschen vorsätzlich zu töten. Der Respekt vor der Würde des Menschen und der Lebensschutz sind unteilbar.

Das Lebensende betreffend geht es niemals um Sterbehilfe, sondern um Sterbebegleitung: Kein Mensch darf durch die Hand eines anderen sterben, sondern sollte an der Hand eines anderen sterben. Die Angebote der fachlichen und menschlichen Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sind zu verstärken, besonders durch den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

Die geltende Gesetzgebung des Verbots der Tötung auf Verlangen darf nicht abgeschwächt oder unterlaufen werden, sondern sollte verfassungsmäßig abgesichert werden. Eine Straffreiheit bei assistiertem Suizid wäre rechtlich, gesellschaftspolitisch und moralisch ein falsches Signal.

 

Prof. Dr. theol. habil. Josef Spindelböck