Meine
heutige Stellungnahme bezieht sich auf die Sitzung der Enquete-Kommission vom
7. November. Da bei der nächsten Sitzung am 25. November auch über
die Patientenverfügung gesprochen werden soll, ist mir meine Stellungnahme
besonders wichtig.
Frau Dr. Maria
Kletecka-Pulker
hat in ihrem Statement auch zur Patientenverfügung Stellung bezogen. Dazu
möchte ich festhalten:
- Wenig
hilfreich war die Feststellung, dass Frau Dr. Kletecka-Pulker noch jung
und frei von Krankheiten sei und daher noch keine PV machen müsse.
Nicht nur alte und kranke Menschen sollten sich Gedanken darüber
machen, wie sie einmal sterben wollen. Was soll z. B. im Falle eines
schweren Unfalles geschenen?? Was bei Herzinfarkt, Schlaganfall in
jüngeren Jahren?
- Es wird
fast ausschließlich von der verbindlichen
Patientenverfügung, vom Problem der Gültigkeit für 5 Jahre
und den hohen Kosten gesprochen. Dass für die meisten Menschen eine
gut abgefasste beachtliche Patientenverfügung ausreicht, bleibt
leider unerwähnt! Der Gesetzgeber wird sich überlegt haben,
warum es diese zwei Möglichkeiten gibt - obwohl sie für
Verwirrung sorgen, für jene, die sich nicht ausreichend informieren.
Ich hoffe sehr, dass es im Zuge einer Evaluierung zu einer klar(er)en
Lösung kommt. Schade, dass ein Mitglied der Bioethikkommission
nicht mehr über die Patientenverfügung Bescheid
weiß.
Den weiteren
Ausführungen sehe ich mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen
Grüßen
Paula Glaser