Hospiz- und Palliativversorgung Steiermark

Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“

Der Auf- und Ausbau der steirischen Hospiz- und Palliativeinrichtungen wurde vom Steiermärkischen Krankenanstaltenfinanzierungsfonds, dem Rechtsvorgänger des Gesundheitsfonds, initiiert und wird seit 1998 mit Fondsmitteln unterstützt. Zielsetzung ist die Sicherstellung eines einheitlichen Zugangs zu einer kompetenten Hospiz- und Palliativversorgung und die schrittweise Integration der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung in das Gesundheitswesen. 2009 wurde die Hospiz- und Palliativversorgung in die Regelfinanzierung übernommen.

Die GRUNDVERSORGUNG der Hospiz- und Palliativversorgung wird auch in Zukunft durch die bestehenden Einrichtungen intra- und extramural in den Krankenhäusern, sowie im niedergelassenen Bereich (Zuhause, Alten-/Pflegeheime) erfolgen.

SPEZIALISIERTE EINRICHTUNGEN für die Hospiz- und Palliativversorgung stehen für Patienten in komplexen Situationen mit schwierigen Fragestellungen in allen Versorgungsbereichen zur Verfügung.

Palliativstationen werden an Standorten relevanten Vorgaben entsprechend aufgebaut. Mobile Palliativteams (MPT) werden in Kooperation mit externen Trägern und dem regionalen Akutkrankenhaus geführt, Palliativkonsiliardienste (PKD) ausgehend von der jeweiligen Palliativstation, bzw. nach regionalen Gegebenheiten, gemeinsam mit dem Mobilen Palliativteam. Ein stationäres Hospiz dient als Kompetenzzentrum für Hospiz- und Palliativbetreuung im Langzeitbereich mit Substitutionsnutzen für den Akutbereich. Ein Tageshospiz dient der tageweisen Unterstützung von Palliativpatienten, die noch zuhause wohnen können. In allen Versorgungsbereichen können Ehrenamtliche der Hospizteams des Hospizvereins Steiermark koordiniert eingebunden werden. Die Gesamtkoordination für den abgestimmten Auf- und Ausbau liegt bei einer landesweiten Koordinationsstelle.

 

I.  Vertragliche Regelung:

 

A: Erwachsenen-Palliativ:

Da der Vertrag über die Abwicklung der Finanzierung der Hospiz- und Palliativeinrichtungen in der Steiermark hinsichtlich der Geltungsdauer im Zusammenhang mit der Laufzeit der Art 15a B-VG Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens abgeschlossen wurde, erfolgt jährlich mit Zusatzvereinbarungen eine dieser Art. 15a B-VG Vereinbarung entsprechende Verlängerung der Laufzeit sowie eine Anpassung bzw. Ergänzung in den Bezeichnungen der bestehenden Einrichtungen.

 

B: Kinder-Palliativ:

Im Rahmen eines Projektes für die Hospiz- und Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird ab 2014 ein Palliativteam für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit den Funktionen Mobiles Palliativteam und Palliativkonsiliardienst aufgebaut. Das Palliativteam hat hierbei als grundsätzliche Aufgabe das Erkennen und Lindern der vielfältigen Symptome und Probleme mit dem Ziel, bestmögliche Lebensqualität für die PatientInnen und ihre Angehörigen während der zumeist langen Krankheitsverläufe zu erreichen. Ab 2015 soll dieses Palliativteam als Palliativkonsiliardienst ergänzend tätig werden.

 

II.  Versorgungslage:

Zu A: Derzeit erfolgt die Finanzierung folgender bestehender Einrichtungen (Erwachsenen-Palliativ):

 

Versorgungsregion 61

- MPT Graz/Graz-Umgebung und PKD an der Universitären Palliativmedizinischen Einrichtung am
LKH-Univ.Klinikum Graz

- PKD am Krankenhaus der Elisabethinen Graz für die Krankenanstalten im Westen von Graz und das LKH Hörgas/Enzenbach

- Albert Schweitzer Hospiz und

- Tageshospiz in den Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz

Versorgungsregion 62

- Palliativteam Liezen (MPT sowie PKD für LKH Rottenmann und LKH Bad Aussee)

Versorgungsregion 63

- Mobiles Palliativteam Leoben und Palliativkonsiliardienst am LKH Leoben und LKH Bruck

- Palliativteam Mürzzuschlag/Bruck (MPT sowie PKD für das LKH Mürzzuschlag - Mariazell)

Versorgungsregion 64

- Palliativteam Hartberg/Weiz (MPT sowie PKD für LKH Hartberg, LKH Weiz und MKH Vorau)

- Palliativteam Fürstenfeld/Feldbach (MPT sowie PKD für LKH Fürstenfeld und LKH Feldbach)

Versorgungsregion 64 und 65

- MPT Leibnitz/Radkersburg (MPT sowie PKD für das LKH Wagna und das LKH Radkersburg)

Versorgungsregion 65

- Palliativteam Deutschlandsberg/Voitsberg (MPT sowie PKD für das LKH Deutschlandsberg und LKH 
                Voitsberg)

Versorgungsregion 66

- Palliativteam Judenburg/Knittelfeld/Murau (MPT sowie PKD für LKH Judenburg/Knittelfeld)

 

 

Zu B:

Stufenweiser Aufbau eines Mobilen Palliativteams sowie eines Palliativkonsiliardienstes für die beiden Kinderabteilungen und der Kinderchirurgie seit Herbst 2014 in Graz und Leoben.

Stufenweiser Ausbau einer telefonischen Rufbereitschaft Pflege 7 Tage/24 Stunden ab Mitte 2015.

Koordination und Unterstützung der Administration beim Aufbau und Betrieb des Palliativteams für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die Organisationseinheit „Koordination Palliativbetreuung Steiermark“ (OE PAL) der KAGes.

 

III.  Finanzmittel:

Zu A:

Laut Vertrag über die Finanzierung der Hospiz- und Palliativeinrichtungen - in der Steiermark - wurde für das Jahr 2014 ein max. Gesamtbetrag von Euro 6.135.566,--  festgelegt. Für 2015 wurde ein Betrag von Euro 6.288.955,-- beschlossen:

 

Zu B:

Für den Bereich des Palliativteams für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wurde für das Jahr 2014 ein max. Gesamtbetrag von Euro 100.000,00  beschlossen. Für 2015 ein Betrag von Euro 301.082,--.

 

IV. Weiterentwicklung:

Zu A.:

Der Aufbau orientiert sich an den Bedarfszahlen 2004.

Bundesweit sollte eine Finanzierungsregelung für Stationäre Hospize sowie eine Überprüfung gesetzlicher Regelungen (z.B.: ASVG) erfolgen.

 

Zu B.:

Mit Erfahrungen aus dem Umsetzungszeitraum Herbst 2014 bis Sommer 2016 wird die Versorgungsleistung überprüft und über die weitere Vorgangsweise entschieden.

 

               

Graz, am 4.12.2014 (H.C.)