Sehr geehrte Frau Mag. Aubauer

Ich habe 2010 mein Soziologiestudium mit der Magisterarbeit zum Thema "Patientenverfügung - Instrument der Willensvorsoge" abgeschlossen.

Wie sich denken lässt habe ich mich ausführlichst mit dem Thema beschäftigt.
Meine Diplomarbeit habe ich aufgrund von Interessen zu einem Referat mit PPT umgewandelt und in Vorträgen z.B. an der VHS eingebracht.

Dort höre ich von Teilnehmern an meinem Kurs immer wieder, wie lang die Wartezeiten für Beratungen bei der Salzburger Patientenanwaltschaft sind: in Salzburg länger als ein Jahr.

Sicher, das Hozpiz bietet auch Informationen an, aber das ist zu wenig.
Interessiert verfolge ich Pressemitteilungen wie heute in den SN Artikel "Hospiz ja, Sterbehilfe nein".
Da heißt es: "Die heutige Gesetzeslage ist in den meisten Fällen als ausreichend zu betrachten.
Die bestehenden Möglichkeiten, seinen Tod mitzubestimmen sollten deutlich vereinfacht und verbilligt werden".
Der Zugang zu Information und Beratung sollte einer breiteren Öffentlickeit zugänglich gemacht werden, beispielsweise über die Seniorenverbände,

Aber auch über Veranstaltungen der Landesregierungen, denn Willensvorsorge geht auch junge Menschen an.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Ingrid Piberger