Als seit Jahrzehnten tätiger Arzt folgende Anmerkungen :

 

1. Wenn ein mündiger Bürger die schwere und zutiefst private Entscheidung trifft wegen unerträglichen Leiden sein Leben selbst in Würde und möglichst unkompliziert beenden zu wollen,

dann hat niemand, und schon gar keine Institution, das Recht ihm dies zu verwehren.

 

2. Wir leben in einem laizistischen Staat, daher können die Stellungnahmen der Religionsgemeinschaften nur Empfehlungen für deren jeweilige Glaubensgemeinschaft sein.

 

3. Das Leiden, das durch zahlreiche Erkrankungen bedingt wird, ist keineswegs immer durch auch noch so sorgfältige Therapie und Betreuung zu beherrschen, auch wenn das durch die

– durchaus bewunderungswürdige – Hospizbewegung behauptet wird. Hier scheinen Berufsehrgeiz und falsche Eitelkeit den Blick auf die Realität zu verfälschen.

 

4. Es ist zwar Aufgabe des Staates den Bürger  vor Unrecht zu bewahren, es steht ihm aber nicht zu den Bürger zu unnötiger Leidensverlängerung zu zwingen.

 

5. Die Geschichte unseres Landes ist maßgeblich durch die Erfahrung des Nationalsozialismus und seiner Tötungsmaschinerie geprägt, aber auch durch Jahrhundertelange unaufgeklärte Frömmelei. Dies prägt leider die Diskussion über die aktive Sterbehilfe bis heute. Man muss  erwarten können, dass ein aufgeklärtes Parlament hier emotionsfrei entscheidet, und die richtige Balance zwischen dem Schutz des Individuums einerseits , und der Respektierung dessen schwerster Entscheidung andererseits, findet.

 

Dr. med. Nikolaus Epp