Sehr geehrte Herren und Damen des Nationalrates

 

Die gegenwärtige Enquete zum Thema Sterbehilfe geht von einer ganzen Reihe  völlig falscher  Voraussetzungen aus:

 

Zunächst, dass mit dem Sterben, das doch immer noch zum Leben zählt, der freie Wille des Individuums nicht mehr relevant ist und dieser Vorgang  „vergesellschaftet“ werden muss. Zum Schutze wessen ? Hier redet man sich darauf aus, dass Todkranke von Angehörigen unter Umständen zum Suizid gedrängt werden könnten. Dem kann entgegengehalten werden, dass jemand der sein Leben noch als Lebenswert empfindet, sich kaum zu einer derartigen Handlung drängen lassen wird.

Der Gesetzgeber geht in seinen Überlegungen von der Fiktion eines „idealen Todes“ mit hervorragender Palliativmedizin, in Hülle und Fülle vorhandenen Hospizeinrichtungen aus, die ein nahezu  schmerzfreies Sterben ermöglichen.

Diesem, nach Möglichkeit herbeizuführenden Szenario steht das gesicherte Wissen gegenüber, dass das, zumindest gegenwärtig, keinesfalls der Realität entspricht und in nächster Zukunft auch keine flächendeckende Verbesserung zu erwarten ist. Die gesamte Bevölkerung weiß, dass die Realität völlig anders aussieht. Das ist auch der Grund, dass nach einer Erhebung in Deutschland über 80% der Bevölkerung für eine straffreie aktive Sterbebegleitung eintreten. Dieser Willen wird von den Vertretern eben dieses Staatsvolkes völlig ignoriert. Aus dem einfachen Grund, weil man panische Angst hat, in die Nähe der nationalsozialistischen Euthanasiegedanken gerückt zu werden, im bürgerlichen Lager auch aus religiösen Gründen.

Mit welchem Recht verweigert man todkranken, leidenden Menschen  (ich spreche hier nicht von Selbstmördern !) das Recht auf einen Tod in Würde in gewohnter Umgebung

unter ärztlicher Begleitung sondern zwingt sie zum Sprung aus Fenster des letzten Stockes eines Pflegeheimes oder ein unwürdiges Ende in einem drittklassigen Schweizer Hotelzimmer ?

Ich finde es für mich völlig pervers das Ausmaß meines Leidens bei meinem Ableben von Politikern, Beamten oder Vertretern religiöser Gemeinschaften festlegen zu lassen.

Ich halte mich an das Wort des Theologen und Dogmatikprofessors Hans Küng : Mein Tod gehört mir !

Das bedeutet, dass auch ich wahrscheinlich würdelos mein Leben in einem schäbigen Hotelzimmer beenden werde.