Leben und Sterben in Würde

 

Ein Grundrecht sowohl für ein würdevolles Leben als auch für ein würdevolles Sterben sollte in die Verfassung aufgenommen werden, das die hohe Achtung vor dem Leben wahrt. Das Recht auf ein menschenwürdiges Leben und die damit verbundene Leistbarkeit der notwendigen Grundbedürfnisse muss genauso gegeben sein, wie das Recht, sein eigenes Leben in Würde beenden zu können. Ein Unfall, eine unheilbare Krankheit oder Altersschwäche können letztlich zu einem Sterbeprozess führen, bei dem ich nicht unnötig leiden und mein Leben verlängern will. - Die Auseinandersetzung mit diesem Thema zeigt mir wie wichtig es ist, nicht nur rechtlich abgesichert zu sein, sondern sich auch rechtzeitig über den Sinn und Wert des Lebens Gedanken zu machen. Dabei darf ich den Tod nicht verdrängen und muss mich mit der Begrenztheit des irdischen Lebens auseinandersetzen. Und das ist schon ein wesentlicher Teil der Vorbereitung für ein gutes Sterben. Gott will ja, dass ich in Fülle lebe, das heißt aber auch, für andere im Leben da zu sein und Verantwortung zu tragen. Den Mitmenschen zu helfen, beizustehen, Liebe entgegen zu bringen, ihnen Hoffnung und Zuversicht zu vermitteln. Das macht mich innerlich frei und gleichzeitig stark, mein eigenes Leben zu meistern, Krankheit und Leid leichter zu ertragen und dann gefasster auch dem Lebensende entgegen zu sehen.

 

Johannes Thallinger, Sollenau