Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

 

ich appelliere an Sie alle, die Recommendation 1418 (1999) des Europarates unverändert beizubehalten und umfassend legistisch und praktisch umzusetzen.  Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um Palliativ- und Hospizeinrichtungen in ausreichender Zahl zu schaffen. Den Erfahrungen von MitarbeiterInnen dieser Einrichtungen mit sterbenden Menschen zum Thema "Todeswunsch von Patienten" ist meines Erachtens  verstärktes Augenmerk zu schenken. Nur ein weiterhin bestehendes lückenloses  strafrechtliches Verbot  der Tötung auf Verlangen und der Mitwirkung am Selbstmord kann sicherstellen, dass Pkt 8. iv der Recommendation   (Verhinderung der Gefahr, dass jemand  in der Angst sterben muss, eine soziale oder gesellschaftliche Last zu sein) wirksam werden kann.

Jeder Schritt in Richtung einer aktiven Sterbehilfe, die der jetzt verbotenen Tötung auf Verlangen gleichkäme, ist unbedingt hintanzuhalten. 

Auch die angedachten Lockerungen in "besonderen Ausnahmefällen" sind jedenfalls abzulehnen.

 

Ich erwarte mir von meinem gesetzgebenden Organ, dass es eine Rechtsordnung schafft bzw bewahrt, in der ich mich nicht fürchten muss, am Lebensende als gesellschaftliche Last betrachtet zu werden, aber auch nicht, mit einer Aufforderung zur Beihilfe der Tötung eines anderen konfrontiert zu werden. 

Meiner Meinung nach wäre eine erleichterte Pflege- und Vorsorgevollmacht genau der richtige Weg. Notfalls sollten auch andere schriftliche Äußerungen einer schwerkranken Person zB aus früheren Jahren, aus denen klar der Wille zur Vermeidung lebenserhaltender Massnahmen hervorgeht, herangezogen werden, wenn sich ein Mensch selbst nicht mehr mitteilen kann.  

Aber ein klares NEIN ZUR AKTIVEN TÖTUNG EINES MENSCHEN  oder

legale Beitragshandlungen dazu!!!!!


Eva Lang