Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin,

sehr geehrter Herr Bundesminister,

 

In offener Frist nehmen wir namens des Betriebsrates der Firma Hewlett-Packard Gesellschaft mbH zum Abgabenänderungsgesetz 2014 Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 wie folgt Stellung:

 

§ 67 lautet lt. Entwurf:

 

a) In Abs. 6 lautet der erste Satz: „Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sind mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate, höchstens jedoch das dreifache der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 ASVG, nicht übersteigen; Abs. 2 ist nicht anzuwenden.“

 

b) In Abs. 8 entfallen lit. a und lit. b“

 

Diese Änderungsvorschläge im vorliegenden Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2014 zielen darauf ab, u.a. freiwillige Abfertigungen bei Beendigung von Dienstverhältnissen stärker als bisher zu besteuern.

 

Aus Sicht des Betriebsrates der Firma Hewlett-Packard Gesellschaft mbH treffen diese Gesetzesänderungen jene Arbeitnehmer besonders hart, welche es sich nicht aussuchen konnten und können, ob sie im Unternehmen weiter beschäftigt bleiben wollen. Die Realität ist, dass Firmen oftmals aus rein wirtschaftlichen Überlegungen und mit dem alles überschattenden Ziel, das Unternehmensergebnis (weiter) zu steigern, insbesondere dazu neigen ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzubauen. Für gewöhnlich kommen in diesen Situationen glücklicherweise Zahlungen im Rahmen von Sozialplänen zur Anwendung, welche die oftmals drastischen Nachteile durch den Jobverlust mindern sollen. Gerade in solchen Situationen ist auch die Möglichkeit gegeben, Stiftungslösungen und damit Maßnahmen zur leichteren Wiederintegration in den Arbeitsmarkt, zu vereinbaren.

 

Aus Erfahrung wissen wir, dass diese oftmals betroffene Gruppe aufgrund ihres Alters schlechtere Chancen auf einen neuen  Arbeitsplatz haben und daher jeden Cent benötigt, die drohende Phase einer Langzeitarbeitslosigkeit zu überbrücken bis ein neuer Job gefunden wird. Oftmals sind die neuen Arbeitsplätze dann mit deutlich geringerem Einkommen verbunden. Die bisherige Erfahrung zeigt auch, dass Arbeitnehmer, welche längerdauernde Ausbildungsphasen (Mittelschule, Studium, usw.) hatten, und damit erst später ins Erwerbsleben eintraten, häufig noch versorgungspflichtige Kinder und Zahlungen für geschaffenen Wohnraum haben. Erschwerend wirkt sich aus, dass mit einem späteren Berufseinstig auch massive Abschläge bei künftigen Pensionen zu erwarten sind.

 

Der Betriebsrat der Firma Hewlett-Packard Gesellschaft mbH schlägt daher dringend vor, Leistungen welche im Rahmen von Sozialplänen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Betriebsrat vereinbart wurden, steuerlich wie bisher zu behandeln. Dies gilt auch für Leistungen welche auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen oder auf Kündigungsentschädigungen beruhen.

 

Zusätzlich regen wir an, den „Zugang“ zu Sozialplänen seitens der Gesetzgebung zu unterstützen und die Grenzen der Erzwingbarkeit abzusenken. Zumal dabei, wie schon erwähnt, auch Maßnahmen zur leichteren Wiederintegration in den Arbeitsmarkt, wie etwa über Arbeitsstiftungen, vereinbart werden können.

 

Für den Betriebsrat der Firma Hewlett-Packard Gesellschaft mbH

 

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Johannes Hofer

Chairperson of the Employee Council, Solution Architect IT Service Management

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