Verwaltungsgericht |
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GZ: VGW-LEG-182/2014 Wien, 05.02.2014
Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche
Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden und ein
Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) erlassen
wird (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG);
Begutachtungsverfahren
zu BMJ-Z7.01E/0001-I 2/2014
Bundesministerium für Justiz
per E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zunächst darf angeregt werden, den offenbar standardisierten Verteiler des Bundesministeriums für Justiz, der in Gesetzesbegutachtungsverfahren Verwendung findet, zu aktualisieren.
Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern haben nämlich mit 31.12.2013 ihre Tätigkeit eingestellt. Mit 1.1.2014 wurde die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Errichtung von neun Landesverwaltungsgerichten (nicht nur in Vorarlberg und Salzburg) und von zwei Bundesverwaltungsgerichten eingeführt.
Inhaltlich verwundert beim gegenständlichen Gesetzesvorhaben, dass sich im Vorblatt die Aussage findet, dass die öffentlichen Haushalte durch das Vorhaben nicht belastet würden und auch keine Mehrbelastung der Gerichte zu erwarten sei.
Die Einführung von sieben neuen, äußerst komplexen und mit hohen Strafdrohungen bewehrten Verwaltungsstraftatbeständen durch die geplante Bestimmung des § 19 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG spricht eine andere Sprache. Es ist wohl mit einer nicht unerhebliche Mehrbelastung der Verwaltungsstrafbehörden bzw. in der Folge der Landesverwaltungsgerichte als Beschwerdeinstanzen - insbesondere durch von diversen Konsumentenschutzorganisationen geführte Musterprozesse - zu rechnen."
Nachrichtlich an:
Präsidium des Nationalrates
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Mit freundlichen Grüßen
Die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Wien:
Senatsrätin
Mag. Beatrix Hornschall