Verwaltungsgericht
Wien

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GZ: VGW-LEG-182/2014                                                                          Wien, 05.02.2014

          

                                                                                                                                                                

Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche

Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden und ein

Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen

geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) erlassen

wird (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG);

Begutachtungsverfahren

 

 

zu BMJ-Z7.01E/0001-I 2/2014

 

 

Bundesministerium für Justiz

team.z@bmj.gv.at

 

 

per E-Mail

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Zunächst darf angeregt werden, den offenbar standardisierten Verteiler des Bundesministeriums für Justiz, der in Gesetzesbegutachtungsverfahren Verwendung findet, zu aktualisieren.

Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern haben nämlich mit 31.12.2013 ihre Tätigkeit eingestellt. Mit 1.1.2014 wurde die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Errichtung von neun Landesverwaltungsgerichten (nicht nur in Vorarlberg und Salzburg) und von zwei Bundesverwaltungsgerichten eingeführt.

 

Inhaltlich verwundert beim gegenständlichen Gesetzesvorhaben, dass sich im Vorblatt die Aussage findet, dass die öffentlichen Haushalte durch das Vorhaben nicht belastet würden und auch keine Mehrbelastung der Gerichte zu erwarten sei.

Die Einführung von sieben neuen, äußerst komplexen und mit hohen Strafdrohungen bewehrten Verwaltungsstraftatbeständen durch die geplante Bestimmung des § 19 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG spricht eine andere Sprache. Es ist wohl mit einer nicht unerhebliche Mehrbelastung der Verwaltungsstrafbehörden bzw. in der Folge der Landesverwaltungsgerichte als Beschwerdeinstanzen - insbesondere durch von diversen Konsumentenschutzorganisationen geführte Musterprozesse - zu rechnen."

 

 

Nachrichtlich an:

 

Präsidium des Nationalrates

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Wien:

 

 

Senatsrätin

Mag. Beatrix Hornschall