Anschrift

An das

Bundesministerium für Inneres

Herrengasse 7

1010 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Johannesgasse 5
1010 Wien


Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-111605/0001-I/4/2014

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2014);

Stellungnahme des BMF (Frist: 20.3.2014)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 19. Februar 2014 unter der Geschäftszahl BMI-LR1340/0001-III/1/2014 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2014), unbeschadet der dem Entwurf zu Grunde gelegten Intentionen wie folgt mitzuteilen:

 

Die dem gegenständlichen Entwurf angeschlossene Wirkungsorientierte Folgenabschätzung und Abschätzung der finanziellen Auswirkungen entspricht zum Teil nicht den Anforderungen der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung (BGBl. II Nr. 490/2012).

 

So findet sich zu den nachstehend genannten beiden Punkten jeweils nur eine verbale Darstellung von Auswirkungen dem Grunde nach, aber keine ziffernmäßige Schätzung anhand zugrundeliegender zu erwartender Mengengerüste:

 

Darüber hinaus enthält der gegenständliche Entwurf nach Einschätzung des Bundesministeriums für Finanzen Informationsverpflichtungen für Unternehmen, die Verwaltungskosten auslösen, aber in der vorliegenden WFA nicht dargestellt und ermittelt wurden: In § 55a Abs. 2 wird für Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, eine Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchführen zu lassen, sofern diese mit kritischer Infrastruktur im Zusammenhang stehen. Hier sollte überprüft werden, ob die aus den zu erwartenden Anträgen resultierenden Aufwendungen für Unternehmen den Schwellenwert für die Wirkungsdimension Verwaltungskosten für Unternehmen übersteigen. Die entsprechenden Ergebnisse wären in der WFA darzustellen.

 

Es wird um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme und ehestmögliche Übermittlung der erforderlichen Ergänzungen noch vor der Ergreifung der weiteren Schritte im legistischen Prozess ersucht. Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.

27.02.2014
Für den Bundesminister:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)