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An das Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien |
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-111700/0010-I/4/2014 |
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Betreff: |
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug (Auslands-unterhaltsgesetz 2014 – AUG 2014); Stellungnahme des BMF (Frist: 18.3.2014) |
Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 4. März 2014 unter der Geschäftszahl BMJ-Z30.059/0002-I 10/2014 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes über die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug (Auslandsunterhaltsgesetz 2014 – AUG 2014) unbeschadet der dem Entwurf zu Grunde gelegten Intentionen wie folgt mitzuteilen:
In der wirkungsorientierten Folgenabschätzung fehlen die Angaben zu den finanziellen Auswirkungen. Die Angabe, dass es zu maximal 30 zusätzlichen Verfahren kommen werde, die im Lichte des Gesamtanfalls nicht ins Gewicht fallen, scheint unzulänglich. Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen wäre darzulegen, welche finanziellen Auswirkungen die Neuregelungen, wie beispielsweise die Neuregelung zur Verfahrenshilfe oder die vorgesehene Möglichkeit zur Durchführung besonderer Maßnahmen, haben. Sollte das vorgeschlagene Auslandsunterhaltsgesetz 2014 keine budgetären Mehrbelastungen nach sich ziehen, wäre darzulegen wieso es zu keinen Auswirkungen in finanzieller Hinsicht kommt.
Es wird um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme ersucht. Die gegenständliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen wurde auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet.
18.03.2014
Für den Bundesminister:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)