An das

Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft

Umwelt und Wasserwirtschaft

Sektion V

Stubenbastei 5

1010 Wien

 

 

per E-Mail:     abteilung.54@lebensministerium.at

                        begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Wien, am 7. April 2014

Zl. B,K-654-1/070414/DR,LO

 

 

GZ: BMLFUW-UW.1.3.3/0018-V/4/2014

 

 

Betreff: Entwurf einer Novelle des Umweltförderungsgesetzes und des Umweltkontrollgesetzes

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Der Österreichische Gemeindebund nimmt den Entwurf zur internationalen Klimafinanzierung zur Kenntnis, nimmt die Begutachtung dieser Novelle zum UFG jedoch auch zum Anlass, um erneut auf eine entsprechende Adaptierung des UFG zur ausreichenden Dotierung für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft in den Jahren 2015 und 2016 zu fordern.

 

Dies vor dem Hintergrund, dass die Siedlungswasserwirtschaft in Österreich im Sinne der Versorgungs- und Entsorgungssicherheit der Bevölkerung auch weiterhin auf den Ausbau und die Erhaltung ihrer Infrastruktur in einer für alle Bürgerinnen und Bürger ausgewogenen Art von Qualität und Leistbarkeit angewiesen ist.

 

Die Finanzbedarfserhebung des Jahres 2012 hat gezeigt, dass insbesondere die Finanzierbarkeit zukünftig erforderlicher Maßnahmen zur Abwasserableitung und Abwasserreinigung vordringlich ist. Das jüngst beschlossene Bundesver-fassungsgesetz mit seinem Bekenntnis zur Nachhaltigkeit, zur Reinhaltung der Gewässer und zur Siedlungswasserwirtschaft als Teil der Daseinsvorsorge sehen wir ebenso wie die diesbezüglichen Ausführungen im Regierungsprogramm als positives Signal zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.

 

Die Gemeinden sind nach wie vor in der Pflicht, die Ersterschließungen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung insbesondere im ländlichen Raum durchzuführen. Zunehmend gilt es aber auch, die bestehende Infrastruktur in der gewünschten Qualität und Funktionsfähigkeit durch Sanierungsmaßnahmen auf Dauer zu erhalten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen sind von den Kommunen eine Vielzahl an konkreten Maßnahmen zur Errichtung bzw. Sanierung der Infrastruktur in der Siedlungswasserwirtschaft geplant. Nach vorliegenden Informationen liegen derzeit Förderungsansuchen mit einem Förderbarwert von 130 Mio. Euro beim Bund, von denen aber nur mehr 50 Mio. Euro an Fördermittel gesichert sind. Betrachtet man den Hebeleffekt dieses Förderbarwertes, dann löst der Förderbarwert von 130 Mio. Euro ein Investitionsvolumen von etwa 800 Mio. Euro aus. Eine reduzierte Umsetzung der Maßnahmen reduziert daher das Investitionsvolumen in empfindlicher Weise.

 

Die Bereitstellung ausreichender Fördermittel für die Siedlungswasserwirtschaft hat neben dem positiven Umwelteffekt auch wichtige Lenkungsfunktionen und zahlreiche positive Folgewirkungen:

 

Der Österreichsiche Gemeindebund hat derzeit keine Information darüber, dass die Bereitstellung von Förderungsmitteln des Bundes in Folge der vorgesehenen Verlängerung des Finanzausgleiches ab 2015 sichergestellt ist. Es ist daher zielführend und dringend geboten, im Rahmen der gegenständlichen Novelle auch die notwendige Weichenstellung zur Fortführung der Förderung der Siedlungswasserwirtschaft zu treffen.

 

Nachdem dies mit dem vorliegenden Begutachtungsentwurf noch nicht erfolgt ist, wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer künftig kurzfristig vorzunehmenden UFG-Novelle für die Jahre 2015 und 2016 die Voraussetzungen für einen Zusagerahmen von zumindest 100 Mio. Euro pro Jahr vorzusehen werden müssen.

 

Abschließend weisen wir darauf hin, dass in Vorbereitung des neuen Finanzausgleiches ab 2017 ausreichende Finanzmittel für die Siedlungswasserwirtschaft auf Basis der zitierten Investitionskostenerhebung zu dotieren sein werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Prof. Helmut Mödlhammer

 

 

 

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