Krenn Josef                                                                                      25.4.2014

Neugrabenstrasse 48/Haus 13

1100 Wien

 

 

An das 

Bundeskanzleramrt- Sekt. III

Per Email : iii5@bka.gv.at

 

 

An das Präsidium des Nationalrates

Per Email: begutachtungsverfahren @parlament.gv.at

 

 

Betreff: Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, Begutachtung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich schließe mich der ‚Stellungnahme der Herren Univ.Prof.Dr. Hanspeter Hanreich, Dr. Manfred Gründler, Dr. Martin Mayer und Hon.Prof. Dr. Gottfried Winkler zum Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vollinhaltlich an.

 

Weiters stellt sich mir als Bürger aus diesen Anlass und Betroffenen die berechtigte Frage: Welchen Wert hat eine Stellungnahme von Bundeskanzler Faymann? Er hat vor einiger Zeit an einen Dienstag nach dem Ministerrat vor Journalisten folgende Aussage getätigt

(dabei ging es um die hohen Abfertigungen von Flughafenmanagern betr. Um- und Zubau Flughafen Schwechat):

Auf eine Anfrage kam die Antwort vom Bundeskanzler:  „So lange ich Bundeskanzler bin bleibt Österreich ein Rechtsstaat. Deshalb müssen abgeschlossene Verträge eingehalten werden. Egal was man diesen Personen vorwirft  usw“. Ich habe mir diese Aussage von Herrn 

Bundeskanzler Faymann sehr gut gemerkt und bis jetzt darauf vertraut, dass diese Aussage auch für jeden österreichischen Staatsbürger gilt.

Ich glaube auch dass dieses Gesetz, sollte es beschlossen werden, die Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzt. Da dem Bürger jegliche Möglichkeit der gerichtlichen Verfolgung ihrer Interessen durch österreichische Gerichte klären zu lassen, genommen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

(Krenn Josef)

Josef Krenn

Josef & Hilde Krenn


Neugrabengasse 48/H13

A - 1100 Wien