Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) hat zu dem übermittelten Entwurf eines Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes grundsätzlich keine Anmerkungen.

 

Die AMA geht hiebei davon aus, dass das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, Art. 22, in gleicher Weise wie für die AMA auch für ihre 100%-Tochter AMA-Marketing GmbH gilt, die auch der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für das Vorstandsmitglied des GB I

 

Dr. Grassinger