Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich schließe mich der angehängten Stellungnahme von Univ. Prof. Dr. Hanspeter Hanreich, Dr.Manfred Gründler, Dr.Martin Mayr  und Hon.Prof. Dr. Gottfried Winkler zum Entwurf eines Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes vollinhaltlich an.

Diese Stellungnahme zeigt klar auf, in welch eklatanter Weise der Gesetzgeber mit dem Entwurf gegen fundamentale Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Grundrechtskataloges mit einer 2/3 Mehrheit verstoßen und gleichzeitig in wichtigen Punkten  wider jede wirtschaftliche Vernunft  handeln soll.

Die Bezieher sgn.Sonderpensionen liefern einerseits  nämlich ohnehin schon jetzt bei einem Grenzsteuersatz von 50 % fast die Hälfte ihres Bezuges für die Allgemeinheit ab, andrerseits werden gerade durch die Einführung eines Pensionssicherungsbeitrages in ein bereits seit Jahrzehnten(!!) auslaufendes Pensionssystem , wie v.a. in den Wirtschaftskammern, für das Bundesbudget verschämt versteckte Budgeteinbußen (durch Verringerung der Lohnsteuerbemessungsbasis ) in Kauf genommen.

Wo, bitte , liegt denn  hier die ratio legis, außer vielleicht in der Befriedigung niedriger Instinkte der österreichischen Neidgenossenschaft gegenüber ehemaligen Leistungsträgern, denen vor Jahrzehnten von ihrem Arbeitgeber gegen Einrechnung  bei ihrem laufenden Bezug ein Ausgleich bei ihrem Lebenseinkommen durch einen damals durchaus üblichen (übrigens auch heute noch verbreiteten )  Pensionsvertrag in Aussicht gestellt wurde ( wenn man`s überhaupt erlebt!) ? 

 

Dr.Herwig Christalon

ehem. Direktorstellvertreter der Wirtschaftskammer NÖ

Träger des “Großen Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland NÖ”

und anderer Auszeichnungen

 

3100 St.Pölten, Hammerweg 10/3/6