Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Sollte der Entwurf zum Sonderpensionenbegrenzungsgesetz zum Verfassungsgesetz erhoben werden, nehme ich an, daß unsere Parlamentarier (Volksvertreter)

bewußt eine Menschenrechtsverletzung in Kauf nehmen. Österreich ist bisher ein Rechtsstaat, daher ist dieses Gesetz abzulehnen.

Außerdem ist das Gesetz gleichheits- und verfassungswidrig und entspricht daher nicht dem EU-Recht.

 

Ich gebe meine Zustimmung zu Veröffentlichung meiner Stellungnahme auf der Webseite des Parlaments.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernwieser  

Untere Sätzen 30

1210 Wien

Handy: 0650/23 91 935

kurt.bernwieser@aon.at; bwkurt@aon.at

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Sollte der Entwurf zum Sonderpensionenbegrenzungsgesetz zum Verfassungsgesetz erhoben werden, nähmen die Parlamentarier bewußt einen Gesetzesbruch in Kauf.

Österreich ist bisher ein Rechtsstaat, was durch ein solches Gesetz in Frage gestellt werden würde.

Es ist schwer vorstellbar - da ein solches Gesetz dem Gleichheitsgrundsatz widerspräche - daß dies mit dem EU- Recht vereinbar wäre.

 

Ich gebe meine Zustimmung zur Veröffentlichung meines Statements.

 

Mit freundlichen Grüssen

Kurt Bernwieser

1210 Wien

Untere Sätzen 30

Handy: 0650/23 91 935

kurt.bernwieser@aon.at; bwkurt@aon.at