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An Innovation und Technologie |
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-112703/0022-I/4/2014 |
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Betreff: |
Zu GZ. BMVIT-167.540/0006-IV/ST5/2014 vom 21. Mai 2014 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird; Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen (Frist: 4. Juli 2014)
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Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 21. Mai 2014 unter der Geschäftszahl BMVIT-167.540/0006-IV/ST5/2014 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
Inhaltlich besteht gegen den
vorliegenden Gesetzesentwurf seitens des Bundesministeriums für Finanzen
kein Einwand. Allerdings stellt sich die Darstellung der finanziellen
Auswirkungen als unzureichend dar und entspricht somit nicht den Anforderungen
der
WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung (BGBl. II Nr. 490/2012): In der
Wirkungsorientierten Folgenabschätzung bzw. den Erläuterungen wird
einerseits argumentiert, dass in Verkennung der Rechtslage z.T. auch in der
Vergangenheit schon Verträge mit Taxiunternehmen abgeschlossen worden
wären. In solchen Fällen wäre davon auszugehen, dass mit der
vorliegenden Gesetzesänderung lediglich eine „Legalisierung“
der bereits bestehenden Verträge vollzogen werden soll, mit der keine
zusätzlichen Kosten für den FLAF ausgelöst würden.
Andererseits wird in der WFA mehrfach erläutert, dass mithilfe der Novellierung den gravierenden Kapazitätsproblemen in ländlichen Gebieten entgegen gewirkt werden soll. Entsprechend dieser Formulierungen ist davon auszugehen, dass mit zusätzlichen Vertragsabschlüssen und entsprechenden Kosten für den FLAF zu rechnen ist.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wird daher um eine entsprechende Ergänzung der WFA und Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen vor Befassung des Ministerrates ersucht: Darzustellen ist, mit welchen Kosten für den FLAF die (nicht rechtskonforme) Beauftragung von Taxiunternehmen für Schülerbeförderungen in der Vergangenheit verbunden war. Weiters ist abzuschätzen, in welchem Umfang mit zusätzlichen Beauftragungen zu rechnen ist und wie hoch die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für den FLAF sind.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme in elektronischer Form zugeleitet.
04.07.2014
Für den Bundesminister:
Mag. Heidrun Zanetta
(elektronisch gefertigt)