Bezug nehmend auf Artikel 14 Abs.1 und 2 Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1996

Aufgrund der Definition der E-Zigaretten als, zu Tabakerzeugnissen "verwandte Erzeugnisse", wird die, bereits beschlossene TPD2 der EU, ad absurdum geführt, denn in der TPD2 wird festgestellt, dass E-Zigaretten eben genau KEINE Tabakerzeugnisse oder dergleichen und auch keine Arzneimittel sind. Somit ist die geplante Novellierung, aus meiner Sicht, NICHT EU-konform.

Weiters hat zB das Verwaltungsgericht Köln mit einem Urteil vom 25. Februar (Az.:  7 K 4612/13) festgehalten, dass das "Dampfen" (das Verwenden einer E-Zigarette) KEIN Rauchen im Sinne des Nichtraucherschutzes ist. Der Rückschluss aus diesem Urteil ist für mich, dass dadurch auch eine Einordnung der E-Zigarette in die Produktgruppe der Tabakerzeugnisse rechtlich hochproblematisch ist, denn ich bin davon überzeugt, dass auch in Österreich eine höchstgerichtliche Entscheidung betreffend NRG genaus so oder so ähnlich ausfallen würde, vor allem, wenn man berücksichtigt, dass zwischen dem Atem eines Menschen während der Verwendung einer E-Zigarette kein wirklich messbarer Unterschied zum Atem eines Nichtrauchers besteht.

Die völlig undifferenzierte Übernahme der Definition von E-Zigaretten und derer Bestandteile in die Novellierung des Tabakmonopolgesetzes aus der TPD2 führt, aus meiner Sicht, auch dazu, dass diese geplante Änderung des Tabakmonopolgesetzes verfassungswidrig ist, denn dadurch würde auch der Verkauf von zB Watte nur mehr in Trafiken gestattet sein, da diese Watte ja als Bestandteil einer E-Zigarette gelten würde und sich, eben zB in diesem Fall, der Handel sich das so bestimmt nicht gefallen lassen würde, bzw dies eben eine verfassungswidrige Einschränkung des freien Handels beinhalten würde. Dieses Beispiel mit der Watte ließe sich ohne Probleme auf sämtliche, per Definition des novellierten Tabakmonopolgesetzes, Bestandteile der E-Zigaretten anwenden.

Gestatten sie mir, als Bürger und Steuerzahler, noch einige persönliche abschließende Worte. Ich finde es in hohem Maße moralisch verwerflich ein Genussmittel, welches durch ehemalige Zigarettenraucher als nachweislich weniger schädliche Alternative zum Rauchen Verwendung findet, derart zu regulieren und besteuern, dass diese Menschen (im Übrigen auch Bürger und Steuerzahler) quasi gezwungen werden wieder auf Tabakzigaretten zurückzugreifen mit allen bekannten Nachteilen.

Weiters würde die geplante Änderung des Tabakmonopolgesetzes dazu führen, dass die bereits bestehenden Fachgeschäfte schließen müssten und die Betreiber und deren Angestellte ihrer Existenzgrundlage beraubt würden. 

Die Lenkungssteuer "Tabaksteuer" auf ein Produkt (GENUSSMITTEL!) aufzurechnen, welches, mittlerweile durch ca. 360 Studien belegt, NACHWEISLICH um den Faktor 10-100 (oder auch mehr) WENIGER schädlich als Tabakzigaretten ist, erzeugt in mir das Gefühl, dass hier bloß der Faktor (Steuer)Geld zählt und der Bürger und Mensch zweitrangig ist.

Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses!
Verzeihen sie mir bitte die laienhafte Ausdrucksweise in meinem Schreiben, ich bin kein Jurist, ich bin bloß ein Bürger und Steuerzahler.

Mit freundlichen Grüßen

Tögel Erwin