Andreas Walther

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                                                                                                     Wien, 2014-10-23


Betreff: Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zum 2.

Abgabenänderungsgesetz 2014 2/SN 68/ME

 

Gemäß Artikel 14 des in Begutachtung stehenden Entwurfes des 2.

Abgabenänderungsgesetzes 2014 ist beabsichtigt


1. elektronische Zigaretten, einschließlich -Shishas;

2. nikotinhaltige und sonstige aromatisierte oder nicht aromatisierte Flüssigkeiten, die in elektronischen Zigaretten verdampft werden können, und Nachfüllbehälter.

dem als Monopolgegenstand gemäß dem Tabakmonopolgesetz zu behandeln.


Ich lehne dies aus sehr vielen Gründen ab.

1.    Dieser Gesetzesentwurf umfasst Komponenten die nur bedingt mit elektronischen Zigaretten zu tun haben, sondern auch andere fremde wirtschaftliche Branchen massiv gefährden. Baumwollwatte aus biologischem Anbau aus Drogerien und Apotheken, Akkus mit denen Taschenlampen und andere elektronische Geräte betrieben werden können. (Elektronische Unterhaltungsbranche), Heizdrähte die für die Produktion von Elektroheizungen etc. benötigt werden. Selbst Prophylenglykol und Pflanzliches Glyzerin welches in der Lebensmittelproduktion und selbst in der Pharmazeutischen Heilmittel benötigt wird. Und noch viele andere wirtschaftliche Branchen wären durch diesen Entwurf gefährdet.

2.    Dieser Gesetzesentwurf gefährdet den Arbeitsmarkt und erhöht die Arbeitslosigkeit um einen spürbaren Anteil, was der Beschäftigungspolitik unseres Landes noch mehr schadet als es nutzen hat.

3.    Durch die Unterstellung der E-Zigarette und seinen Nebenprodukten dem Tabakmonopol, ist die Existenzgrundlage von Tausenden Menschen und Familien gefährdet die durch ihre Online Shops und Offline Shops ihr tägliches Brot verdienen. Die Schließung dieser Geschäfte würde diese Menschen in eine Armutsgrenze stürzen.

4.    Jahrelang sind und waren unsere Abgeordnete zum Nationalrat bemüht eine Gesundheitspolitik so zu führen um unsere Bevölkerung und unser Land rauchfrei zu bekommen. Nun sind viele von den schädlichen Tabakprodukten zu den um vieles weniger schädlichen E-Zigaretten (es gibt hierzu unzählige wissenschaftliche Studien welche ich auf Wunsch nachreichen kann) gewechselt. Die Unterstellung der E-Zigarette dem Tabakmonopolgesetz würde die Gesundheit der Bürger massiv gefährden, da viel neue Nutzer der elektronischen Zigarette die erst seit kurzen nichts mehr rauchen an nicht mehr die Möglichkeit haben zu dampfen und dadurch gezwungen wären gezwungen wieder zur tödlichen Tabakzigarette zu greifen.

5.    Abgaben für tabaklose E-Zigaretten ist eine Zweckentfremdung des Tabakmonopolgesetzes.

6.    Österreichs Fachhändler für E-Zigaretten setzen sich seit Beginn ihrer Händlerlaufbahn für aktiven Jugendschutz ein und vertreiben ihre Produkte nur an Personen die das 18. Lebensjahr erreicht haben. In allen Shop herrscht Ausweispflicht.

Als Sinnvoll und Nutzbringend empfehle ich die Erhöhung Abgaben für echte Tabakprodukte und die Förderung des freien Fachhandels mit E-Zigaretten und ihren Nebenprodukten ohne Tabakmonopol zu gewährleisten.
.Man kann auch die Existenzgrundlage der Trafiken sicherstellen wenn man
dieser Branche ebenfalls den Fachhandel mit E-Zigaretten als Grundlage zur Verfügung stellt . Und Trafiken zu rauchfreien Zonen erklärt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Walther