Bernd Wiesbauer

Kresbach 84

8530 Deutschlandsberg

 

mailto: b.wiesbauer@aon.at

 

Vater, Ehemann, Ex-Raucher

 

Bundesministerium für Finanzen

Abteilung VI/1

Johannesgasse 5

A-1010 Wien

Deutschlandsberg, am 25. Oktober 2014

 

ergeht elektronisch an: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Meine Meinung zum Begutachtungsverfahren zum 2. Abgabenänderungsgesetz

Artikel 14: Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1996

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Im Tabakmonopolgesetz 1996 sollen in § 1 Abs. 2 elektronische Zigaretten sowie nikotinhaltige und sonstige aromatisierte und nicht aromatisierte Flüssigkeiten, die in elektronischen Zigaretten verdampft werden können, aufgenommen werden.

 

 

Diese Maßnahme würde in Zukunft einen Umstieg vom Rauchen bzw. einen Ausstieg aus dem Rauchen verhindern, und dadurch tausende Menschen in Österreich gesundheitlich gefährden, wenn nicht gar vorsätzlich schädigen.

,

 

 

Hunderte Gutachten beweisen, dass das Verdampfen von „Liquids“ wesentlich ungefährlicher ist als Rauchen:

 

Hier werden Bestandteile, die seit langem in der Pharmazie und im Lebensmittelbereich eingesetzt werden, durch erwärmen verdampft, und nicht verbrannt.

 

Es gibt kein „Passivdampfen“ – keine Emission gesundheitsgefährdender Stoffe – keine Gefährdung durch hohe Temperaturen.

 

Das Gefahrenpotential beim Dampfen liegt in etwa gleichauf mit dem Verzehr von Meeresfischen und Gemüse.

 

Ein Spaziergang an einer vielbefahrenen Straße ist erheblich schädlicher als der Aufenthalt in einem Raum mit Dampfern.

 

Zum Beispiel: http://www.vd-eh.de/de/europaische-arzte-starten-initiative-fur-die-ezigarette.html

 

 

Die österreichische Bundesregierung stellt hier Steuereinnahmen über Volksgesundheit.

Kann der Sinn einer Gesetzesnovelle sein, tausende Menschenleben für Steuereinnahmen, Tabaklobby und Pharmaindustrie zu opfern, indem sie einen Umstieg vom Rauchen zum Dampfen erschwert bzw. verhindert ?

 

Ich denke nicht.

 

Im Sinne einer verantwortungsvollen Gesundheitspolitik ersuche ich die Einbindung von „elektronischen Verdampfern“ ins Tabakmonopolgesetz zu überdenken, und uns Dampfern weiterhin die Möglichkeit der freien Entscheidung zu geben, wo und wann wir die zum Dampfen notwendigen Produkte beziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wiesbauer