Bundesministerium für

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

margarethe.grassser@sozialministerium.gv.at

alexander.miklautz@sozialministrium.at

Wien, 28. Oktober 2014

ZVR-Zahl: 975476156

 

 

 

Betrifft: Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

            GZ: BMASK-40101/0018-IV/B/4/2014                                                     

 

 

Der Österreichische Landarbeiterkammertag nimmt zum obigen Entwurf wie folgt Stellung:

Zu den Z 4 und 13 (Erhöhung des Pflegebedarfs in den Pflegestufen 1 und 2):

Bei lebensnaher Betrachtungsweise kann bei der Anhebung der Zugangskriterien zur Pflegestufe 1 zumindest der Gedanke nachvollzogen werden, dass bei einen relativ geringen Fremdbetreuungsanteil (laut Erläuterungen 13 %) in diesen Bereich, die Betroffenen auch weiterhin im familiären Umfeld ohne zusätzliche öffentliche Belastungen betreut werden können. Der – noch deutlicheren – Verschärfung der Zugangskriterien zu Pflegestufe 2 kann jedoch in keiner Weise zugestimmt werden.

Wer in diesem Bereich nicht professionell betreut wird, kann ohne organisierte oder (erwerbseinschränkende) familiäre Pflege nicht außerhalb von Betreuungseinrichtungen leben. Ohne flankierende Maßnahmen (wie beispielsweise pensionsrechtliche Vergünstigungen auch für Pflegende von Beziehern der von Pflegestufe 2) ist davon auszugehen, dass die Betroffenen zu alternativen Maßnahmen greifen müssen, die wiederum die öffentliche Hand belasten werden.

 

Zu den Z 5, 11 und 12 (Anhebung der Pflegegeldsätze):

Grundsätzlich wird die Anhebung des Bundespflegegeldes begrüßt. Trotzdem ist darauf hinzuweisen, dass seit Einführung des Pflegegeldes in der heutigen Form mit 01.07.1993 die Pflegegeldsätze der Stufen 2 bis 7 zwischen 12 bis 15 % erhöht wurden, während im gleichen Zeitraum der Verbraucherpreisindex um 51 % stieg. Das Pflegegeld der Stufe 1 beträgt derzeit sogar nominal 15 % weniger als am 01.07.1993.

 

Zweifellos kann nicht der Standard der öffentlichen Vorsorge für pflegebedürftige Menschen ausschließlich an den Pflegegeldsätzen festgemacht werden, auf der anderen Seite dokumentieren diese Zahlen aber klar, dass bei einem gestiegenen Wohlstand die primäre Transferleistung für pflegebedürftige Menschen am inneren Wert bemessen deutlich gesenkt wurde. Diese Entwicklung wird vom ÖLAKT kritisch und mit Sorge betrachtet und deshalb eine Wertsicherung des Pflegegeldes gefordert.

 

            Der Vorsitzende:                            Der Generalsekretär:

 

Präsident Ing. Christian Mandl e.h.                  Mag. Walter Medosch e.h.

 

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