An das

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Frau Daniela Rivin

daniela.rivin@bmwfw.gv.at

 

Sehr geehrte Frau Rivin!

 

Im Auftrag des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Wien  (lt. einstimmigem Beschluss vom 15.10.2014) nehmen wir zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002, BGBl I Nr. 120/2002, i.d.g.F. des Bundesgesetztes BGBl I Nr. 45/2014 wie folgt Stellung:

 

Die Angleichung der Frauenquote im Universitätsgesetz an jene des Bundes-Gleichbehandlungsgesetztes wird begrüßt, wie auch die Geschlechterparität in allen Kollegialorganen und Gremien. Allerdings ersuchen wir diesbezüglich noch um eine konkrete Definition, was mit Gremien gemeint ist, um künftige Auslegungsstreitfälle schon im Vorfeld zu vermeiden.

 

Des Weiteren ersuchen wir die Paragraphen, welche die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen betreffen, vor allem jenen zur Geschlechterparität (§ 20 b) ff klarer auszuformulieren, vor allem was die juridische Interpretation anbelangt, da sich hier ein ungewünschter Interpretationsspielraum ergeben könnte – z. B. dass nun auch mehrheitlich weiblich besetzte Kommissionen auf 50 % Frauenanteil zu reduzieren wären?  

 

Und zum Abschluss ist für den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Wien, der Nachsatz über die budgetäre Bedeckbarkeit bezüglich der Ressourcenbereitstellung (gem. § 42 (11)), nicht nachvollziehbar und wir bitten diesen daher ersatzlos zu streichen - der Mindeststandard ist zu gewähren.

 

Herzlichen Dank für die entsprechenden Änderungen,

mit freundlichen Grüßen:

 

Univ. Professorin Doktorin Alexandra Kautzky-Willer

(Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

der Medizinischen Universität Wien)

 

Ao. Univ. Professorin Magistra Doktorin Ulrike Willinger

(erste stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

der Medizinischen Universität Wien)

 

Irene Bednar

(zweite stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

der Medizinischen Universität Wien)

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Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

der Medizinischen Universität Wien

Spitalgasse 23

A-1090 Wien

Tel: +43/1/40160 11405

gleichbehandlung@meduniwien.ac.at

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