Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Entwurf zur Novellierung des FMedG bestehen von meiner Seite keine
Bedenken. Ich halte ihn vor dem Hintergrund der einschlägigen
Gerichtserkenntnisse sowie der diversen Stellungnahmen der Bioethikkommission
beim Bundeskanzleramt für begrüßenswert. Die Schritte, die er
in Sachen Eizellspende, Samenspende und PID setzt, sind maßvoll.
Hinsichtlich der PID hätten die Indikationen im Sinne des
Gleichheitssatzes durchaus weiter gefaßt werden können, wenn man
die für die PID vorgeschlagenen Regelungen mit der gängigen
Praxis der PND in Österreich vergleicht. Daß die PID nun aber
überhaupt in engen Grenzen zugelassen werden soll, ist zu
begrüßen. Unklar ist mir nur, ob der WAGG gemäß § 2a
(5) FMedG NEU lediglich über die generelle Zulassung von Einrichtungen zur
PID entscheiden soll oder ob Einzelfallentscheidungen vorgesehen sind. Zur
näheren Erläuterung meiner Bewertung des Gesetzentwurfs verweise ich
auf ein Interview, das ich der „Kleinen Zeitung“ gegeben habe: http://www.kleinezeitung.at/s/politik/innenpolitik/4594700/Fortpflanzungsmedizin_Das-ist-die-Doppelmoral?_vl_backlink=/s/steiermark/weststeier/index.do.
Mit freundlichen Grüßen
O. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Ulrich H.J. Körtner
O. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Ulrich H.J. Körtner
Institut für Systematische
Theologie und Religionswissenschaft
der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Wien
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A-1010 Wien
Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien
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