Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen den Entwurf zur Novellierung des FMedG bestehen von meiner Seite keine Bedenken. Ich halte ihn vor dem Hintergrund der einschlägigen Gerichtserkenntnisse sowie der diversen Stellungnahmen der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt für begrüßenswert. Die Schritte, die er in Sachen Eizellspende, Samenspende und PID setzt, sind maßvoll. Hinsichtlich der PID hätten die Indikationen im Sinne des Gleichheitssatzes durchaus weiter gefaßt werden können, wenn man die  für die PID vorgeschlagenen Regelungen mit der gängigen Praxis der PND in Österreich vergleicht. Daß die PID nun aber überhaupt in engen Grenzen zugelassen werden soll, ist zu begrüßen. Unklar ist mir nur, ob der WAGG gemäß § 2a (5) FMedG NEU lediglich über die generelle Zulassung von Einrichtungen zur PID entscheiden soll oder ob Einzelfallentscheidungen vorgesehen sind. Zur näheren Erläuterung meiner Bewertung des Gesetzentwurfs verweise ich auf ein Interview, das ich der „Kleinen Zeitung“ gegeben habe: http://www.kleinezeitung.at/s/politik/innenpolitik/4594700/Fortpflanzungsmedizin_Das-ist-die-Doppelmoral?_vl_backlink=/s/steiermark/weststeier/index.do.

Mit freundlichen Grüßen

O. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Ulrich H.J. Körtner




O. Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Ulrich H.J. Körtner

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