Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die LINZ SERVICE GmbH ist u.a. eines der größten Abwasserableitungs- und Abwasserreinigungsunternehmen in Österreich und erlaubt sich hiermit folgende Stellungnahme zu den geplanten Änderungen im ASchG und der KennV abzugeben:

Es wird dringend ersucht, in § 44 Abs 2 und 3 sowie in § 1a KennV zu ergänzen, dass Bauwerke von Abwasserableitungsanlagen wie beispielsweise Kanäle, Schächte, Pumpwerke, Mischwasserbecken, Regenüberlaufbecken im Sinne dieser Gesetzesnovelle nicht als Behälter, Räume oder Bereiche anzusehen sind.

Begründung: Wenn diese Ausnahmen keine Berücksichtigung finden, ist künftig jeder Kanaldeckel sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Dies wäre in der Praxis nicht umsetzbar bzw. mit exorbitanten Kosten verbunden.“

 

 

 

Mit besten Grüßen

DI Dr.techn. Peter Schweighofer MBA

LINZ SERVICE GmbH

Leiter Abwasser

Prokurist
4021 Linz, Wiener Straße 151, Austria

Tel. +43/(0)732/3400/6341

Fax +43/(0)732/3400/6432

PCFax +43/(0)732/3400/156341

E-Mail: p.schweighofer@linzag.at

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