Sehr geehrte Damen und Herren,
da gemäß Erläuterung bei dieser Novelle ua. redaktionelle Änderungen im FSG vorgenommen werden, ersuche ich ebenfalls folgende redaktionelle Änderung vorzunehmen:
Der Begriff "Gemeindewachen" ist veraltet, als Referenz für den korrekten Begriff "Gemeindewachkörper" sollten die Art. 10, 118, 118b B-VG sowie § 5 SPG ausreichend sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Franz Weidinger