Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

da gemäß Erläuterung bei dieser Novelle ua. redaktionelle Änderungen im FSG vorgenommen werden, ersuche ich ebenfalls folgende redaktionelle Änderung vorzunehmen:

 

 

Der Begriff "Gemeindewachen" ist veraltet, als Referenz für den korrekten Begriff "Gemeindewachkörper" sollten die Art. 10, 118, 118b B-VG sowie § 5 SPG ausreichend sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Franz Weidinger