Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Österreich ist das Land, das mit 'Tatausgleich' einen viel offeneren und  besseren Begriff  für den 'Täter-Opfer-Ausgleich' kreiert hat, das mit der methodischen Ausgestaltung bei Fällen im häuslichen Umfeld Vorbild in ganz Europa ist und das auf vorbildlichem Niveau wissenschaftliche Forschungen zu dieser Thematik geleistet hat.

 

Gerade deshalb sind wir verwundert und nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass momentan ein Gesetzentwurf diskutiert wird, der, sollte er so verabschiedet werden, den Tatausgleich bei Gewalt in Partnerbeziehungen

- weil schulderschwerend und damit der Diversion nicht mehr zugänglich - für eine Konfliktregelung gänzlich ausschließt.

 

Der bekannte österreichische Kriminologe Heinz Steinert hat bereits vor dreißig Jahren erläutert: „Die Gefahr besteht darin, dass wir 'Probleme'

zu schnell einengend als 'Straftaten' definieren. Wenn wir das tun, verlieren wir interessante Alternativen aus den Augen.“ Keiner wird bestreiten, dass die Reduktion von häuslicher Gewalt allein auf 'Straftatbestände' eine nur sehr verkürzte Sicht der Sachlage darstellt.

Die Anerkennung als 'Konflikte' stellt eine wichtige Ergänzung dar, die viel mehr der Lebenswelt der Betroffenen entspricht und sie selbst in den Prozess der Lösungsfindung mit einbezieht. All das war bisher durch das Angebot des Tatausgleichs gewährleistet.

 

Dabei ist aus unserer Sicht nicht zu kritisieren, dass eine Gesellschaft mehrheitlich Gewalt in Partnerbeziehungen mehr ächten will, als das bisher der Fall war. Aber die sich hier ergebenden Folgen, nämlich die generelle Abkopplung des Tatausgleichs als eine mögliche Reaktion auf solche Konfliktkonstellationen, nimmt den direkt Betroffenen - besonders einer Vielzahl von Opfern, die man eigentlich mit dem Gesetzesentwurf besonders schützen will -  die von Steinert genannten 'interessanten Alternativen'. Will man das wirklich?

 

 

Mit der Hoffnung auf eine den Tatausgleich einbeziehende Regelung grüße ich Sie freundlich

 

Gerd Delattre

Leiter des Servicebüros für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung

 

--

Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung Aachener Str. 1064

50858 Köln

Tel. 0221 - 94 86 51 22

E-Mail: gd@toa-servicebuero.de

 

Eine Einrichtung des DBH e.V. - Fachverband für soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik

 

Besuchen Sie unsere Website www.toa-servicebuero.de mit wöchentlich aktuellen Informationen rund um den Täter-Opfer-Ausgleich und Restorative Justice.