An das
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1010 Wien
Per E-Mail: iii1@bka.gv.at
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 17. April 2015
Zl. B,K-026/170415/SE
GZ: BKA-920.196/0003-III/1/2015
Betreff: Dienstrechts-Novelle 2015
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf keine Stellungnahme abgegeben wird. Es wird einzig darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Änderung des § 78c Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 eine Erweiterung der Möglichkeiten einer Dienstfreistellung gegen Refundierung für Gemeindemandatare im Bundesdienst bringt. Dies kann dazu führen, dass vermehrt Dienstfreistellungen gegen Refundierung, also mit Mehrkosten für die Gemeinden, bewilligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
|
|
Leiss e.h. |
Mödlhammer e.h.
|
Dr. Walter Leiss |
Prof. Helmut Mödlhammer |