Bundesministerium für Gesundheit

Abteilung II/1

Radezkystraße 2

1030 Wien

 

Ergeht elektronisch an:

begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

 

Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens

Zur Änderung des Tabakgesetzes

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als Betroffener  Österreichischer Staatsbürger und Steuerzahler möchte ich zu dem vorliegendem

Gesetzesentwurf (Änderung des Tabakgesetzes) Stellung nehmen.

 

Ich selbst war langjähriger Raucher (35 Jahre, zuletzt ca.40 Zigaretten Täglich) und bin nach mehreren erfolglosen Versuchen erst mit Hilfe

der E-Zigarette von den Tabakzigaretten weg gekommen.

Seit dem ersten Zug an einer E-Zigarette habe ich keine einzige Tabakzigarette mehr geraucht und meine Lebensqualität sowie mein

Gesundheitszustand haben sich nachweisbar wesentlich verbessert.

Aufgrund meiner eigenen Erfahrung hat es sich ergeben das in meiner Familie  zwei weitere Personen  das rauchen aufgegeben haben,

und stattdessen auf das ( wie in mittlerweile über 300 Studien festgestellten )wesentlich  weniger schädliche Dampfen umgestiegen sind.

 

 

Da in den Medien einige selbsternannte Experten die E-Zigarette und das Dampfen, erwiesenermaßen  völlig zu Unrecht, als genauso

Schädlich wie das Passivrauchen darstellen ,nun ein paar Fakten die jeder der Interesse hat im Internet finden kann.       

 

Bei E-Zigaretten entsteht, anders als bei der Tabakzigarette, kein schädlicher Nebenstromrauch.

Da man nach dem Inhalieren des verdampften Liquids wieder einen Teil davon wieder ausatmet ,geht man fälschlicherweise

Davon aus das es Passivdampf gibt.

Eine im September 2012 veröffentliche Studie zeigt auf, dass die Auswirkungen des untersuchten

Passivdampfs auf die Raumluft, wenn man sie mit dem traditionellen Tabakrauchen vergleicht, kaum messbar

sind.

Weiterhin hat der Passivdampf nicht die giftigen und krebserregenden Eigenschaften von Tabakzigaretten.

Die Forscher machen die fehlende Verbrennung und den fehlenden Nebenstromrauch bei der elektrischen

Zigarette als Grunde für die gemessenen Unterschiede in der Luftverschmutzung aus. Die Forscher kommen

zu dem Fazit, dass man

„auf Basis der ARPA-Daten über die Luftverschmutzung in Städten sagen kann, dass es ungesünder

sein kann in einer großen Stadt zu atmen, als sich im selben Raum mit einem konsumierenden E-Zigarettennutzer

zu befinden.“

Laut einer im Oktober 2012 veröffentlichten Studie, bei der Passivdampf einer Risikoanalyse unterzogen

wurde, stellte sich heraus, dass keine signifikanten Risiken für die menschliche Gesundheit existieren.

Weiterhin stellten die Forscher bei der durchgeführten Krebsrisikoanalyse fest, dass bei keiner der

untersuchten Proben die Risikogrenzwerte für Kinder oder Erwachsene überschritten worden sind.

Ebenfalls im Oktober 2012 erschien eine Studie von dem ehemals für die Weltgesundheitsorganisation

forschenden Experten Andreas Flouris, welche die Auswirkungen des Passivdampfs auf den menschlichen

Körper untersuchte. Er kam zu dem Ergebnis, dass der Dampf keinen Effekt auf die Blutwerte von Dritten

hat. Der Autor stellte weiterhin fest, dass, wenn Tabakraucher die elektrische Zigarette nutzen, auch dies

keinen Effekt auf die untersuchten Blutwerte hatte. Im Gegensatz dazu steht, dass gem. Studie Aktiv- und

Passivtabakrauch zu einer erhöhten Anzahl von Leukozyten, Lymphozyten und Granulozyten führt.

Nikotin wird bis zu 98% und Propylenglykol zu 98,9 bis 100% in der Lunge des Konsumenten

zurückgehalten.

Laut einem unabhängigen Sicherheitsbericht des Neuseelandischen

Tabakkontrollforschers Murray Laugesen ist der ausgeatmete Dampf eines E-Zigarettenkonsumenten nicht

schädlich für Dritte, da er nahezu kein Nikotin und keinerlei Verbrennungsprodukte enthalt.

 

Bill Godshall, der Vorsitzende der unabhängigen Nichtraucherorganisation „Smokefree Pennsylvania“,

bezog sich auf die im Oktober 2012 veröffentlichte Studie, als er in einem Interview sagte:

„Seit mehr als 25 Jahren tritt Smokefree Pennsylvania für ein generelles Rauchverbot in

Innenräumen ein. Basierend auf den Studienresultaten sehe ich keinen Grund, warum elektrische

Zigaretten unter die Rauchverbote fallen sollen.“

 

Es gibt noch einige andere Studien die belegen das es keine nennenswerte Belastung der Raumluft

und somit auch keine Schädigung Dritter durch den Dampf von E-Zigaretten gibt.

 

Die E-Zigarette und die verwendeten Liquids , ob mit oder ohne Nikotin, sind kein Tabakprodukt

und können daher auch nicht als solches deklariert werden.

Nachtschattengewächse wie Kartoffeln, Tomaten und Paprika enthalten einen relativ hohen

Anteil an Nikotin , möchte man die in Zukunft auch als Tabakprodukt deklarieren ?

Es wird immer behauptet das E-Zigaretten zu einem Einstieg in die Tabakabhängigkeit führen,

was aber nirgendwo belegt wird und auch nicht belegt werden kann weil das genaue Gegenteil 

der Fall ist.

 

Aufgrund meiner Persönlichen Erfahrungen und den Erfahrungen von sehr vielen anderen

Dampfern bzw. Ex Rauchern , sowie den belegbaren Studien des nicht Vorhandenseins eines

Passivdampfer Effektes, fordere  ich sie in meiner Eigenschaft als österreichischer  Staatsbürger

auf das sie diesen Gesetzesentwurf Zurückziehen oder ablehnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Albrecht