Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung II/1
Radezkystraße 2
1030 Wien
Ergeht elektronisch an:
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens
Zur Änderung des Tabakgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Betroffener Österreichischer Staatsbürger und Steuerzahler möchte ich zu dem vorliegendem
Gesetzesentwurf (Änderung des Tabakgesetzes) Stellung nehmen.
Ich selbst war langjähriger Raucher (35 Jahre, zuletzt ca.40 Zigaretten Täglich) und bin nach mehreren erfolglosen Versuchen erst mit Hilfe
der E-Zigarette von den Tabakzigaretten weg gekommen.
Seit dem ersten Zug an einer E-Zigarette habe ich keine einzige Tabakzigarette mehr geraucht und meine Lebensqualität sowie mein
Gesundheitszustand haben sich nachweisbar wesentlich verbessert.
Aufgrund meiner eigenen Erfahrung hat es sich ergeben das in meiner Familie zwei weitere Personen das rauchen aufgegeben haben,
und stattdessen auf das ( wie in mittlerweile über 300 Studien festgestellten )wesentlich weniger schädliche Dampfen umgestiegen sind.
Da in den Medien einige selbsternannte Experten die E-Zigarette und das Dampfen, erwiesenermaßen völlig zu Unrecht, als genauso
Schädlich wie das Passivrauchen darstellen ,nun ein paar Fakten die jeder der Interesse hat im Internet finden kann.
Bei E-Zigaretten entsteht, anders als bei der Tabakzigarette, kein schädlicher Nebenstromrauch.
Da man nach dem Inhalieren des verdampften Liquids wieder einen Teil davon wieder ausatmet ,geht man fälschlicherweise
Davon aus das es Passivdampf gibt.
Eine im September 2012 veröffentliche Studie zeigt auf, dass die Auswirkungen des untersuchten
Passivdampfs auf die Raumluft, wenn man sie mit dem traditionellen Tabakrauchen vergleicht, kaum messbar
sind.
Weiterhin hat der Passivdampf nicht die giftigen und krebserregenden Eigenschaften von Tabakzigaretten.
Die Forscher machen die fehlende Verbrennung und den fehlenden Nebenstromrauch bei der elektrischen
Zigarette als Grunde für die gemessenen Unterschiede in der Luftverschmutzung aus. Die Forscher kommen
zu dem Fazit, dass man
„auf Basis der ARPA-Daten über die Luftverschmutzung in Städten sagen kann, dass es ungesünder
sein kann in einer großen Stadt zu atmen, als sich im selben Raum mit einem konsumierenden E-Zigarettennutzer
zu befinden.“
Laut einer im Oktober 2012 veröffentlichten Studie, bei der Passivdampf einer Risikoanalyse unterzogen
wurde, stellte sich heraus, dass keine signifikanten Risiken für die menschliche Gesundheit existieren.
Weiterhin stellten die Forscher bei der durchgeführten Krebsrisikoanalyse fest, dass bei keiner der
untersuchten Proben die Risikogrenzwerte für Kinder oder Erwachsene überschritten worden sind.
Ebenfalls im Oktober 2012 erschien eine Studie von dem ehemals für die Weltgesundheitsorganisation
forschenden Experten Andreas Flouris, welche die Auswirkungen des Passivdampfs auf den menschlichen
Körper untersuchte. Er kam zu dem Ergebnis, dass der Dampf keinen Effekt auf die Blutwerte von Dritten
hat. Der Autor stellte weiterhin fest, dass, wenn Tabakraucher die elektrische Zigarette nutzen, auch dies
keinen Effekt auf die untersuchten Blutwerte hatte. Im Gegensatz dazu steht, dass gem. Studie Aktiv- und
Passivtabakrauch zu einer erhöhten Anzahl von Leukozyten, Lymphozyten und Granulozyten führt.
Nikotin wird bis zu 98% und Propylenglykol zu 98,9 bis 100% in der Lunge des Konsumenten
zurückgehalten.
Laut einem unabhängigen Sicherheitsbericht des Neuseelandischen
Tabakkontrollforschers Murray Laugesen ist der ausgeatmete Dampf eines E-Zigarettenkonsumenten nicht
schädlich für Dritte, da er nahezu kein Nikotin und keinerlei Verbrennungsprodukte enthalt.
Bill Godshall, der Vorsitzende der unabhängigen Nichtraucherorganisation „Smokefree Pennsylvania“,
bezog sich auf die im Oktober 2012 veröffentlichte Studie, als er in einem Interview sagte:
„Seit mehr als 25 Jahren tritt Smokefree Pennsylvania für ein generelles Rauchverbot in
Innenräumen ein. Basierend auf den Studienresultaten sehe ich keinen Grund, warum elektrische
Zigaretten unter die Rauchverbote fallen sollen.“
Es gibt noch einige andere Studien die belegen das es keine nennenswerte Belastung der Raumluft
und somit auch keine Schädigung Dritter durch den Dampf von E-Zigaretten gibt.
Die E-Zigarette und die verwendeten Liquids , ob mit oder ohne Nikotin, sind kein Tabakprodukt
und können daher auch nicht als solches deklariert werden.
Nachtschattengewächse wie Kartoffeln, Tomaten und Paprika enthalten einen relativ hohen
Anteil an Nikotin , möchte man die in Zukunft auch als Tabakprodukt deklarieren ?
Es wird immer behauptet das E-Zigaretten zu einem Einstieg in die Tabakabhängigkeit führen,
was aber nirgendwo belegt wird und auch nicht belegt werden kann weil das genaue Gegenteil
der Fall ist.
Aufgrund meiner Persönlichen Erfahrungen und den Erfahrungen von sehr vielen anderen
Dampfern bzw. Ex Rauchern , sowie den belegbaren Studien des nicht Vorhandenseins eines
Passivdampfer Effektes, fordere ich sie in meiner Eigenschaft als österreichischer Staatsbürger
auf das sie diesen Gesetzesentwurf Zurückziehen oder ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Albrecht