Dies ist ein offener Brief an das Parlament.

 

Es geht um die Änderung des Tabakgesetzes.

 

Erst einmal zu Artikel 1 §1b und 1c. Dieser unterstellt E-Zigaretten und Liquids dem Tabakgesetz. Diese Produkte enthalten keinen Tabak und Sie machen es sich daher eindeutig zu leicht. Selbst als Laie ist dies eindeutig verfassungswidrig und widerspricht sogar den EU-Richtlinien bezüglich E-Zigaretten und Liquids. Der Grund warum Sie versuchen etwas als Tabakprodukt zu deklarieren obwohl es keinen Tabak enthält ist aber im weiteren Text sehr eindeutig. Sie wollen 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen. Das ganze unter dem Decknamen umfassenden Nichtraucherschutzes.

 

§12(2) Rauchverbot gilt auch in Mehrzweckhallen und jenen Räumen, in denen Vereinstätigkeiten, Versammlungen oder Veranstaltungen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, abgehalten werden, auch wenn diese Räumlichkeiten nur für einen von vornherein bestimmten Personenkreis, insbesondere Vereinsmitglieder, zugänglich sind; davon mit erfasst sind auch nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte.

 

Platz für Ausnahmen haben Sie gar keinen gelassen, das bedeutet, wenn sich mein Verein der sich rund um den Genuss von E-Zigaretten dreht zum monatlichen Treffen auch in ein privates Vereinslokal begibt, dürfen wir dort nicht dampfen obwohl kein einziger Nichtraucher anwesend sein wird.

 

Genauso gilt dies für Sishabars deren Geschäftsmodell auf dem Konsum von Shishas aufbaut und für private Zigarrenclubs. Für keinen Fall sind Ausnahmen vorgesehen und selbst der Taxifahrer darf dem Gast im eigenen Taxi das Rauchen nicht mehr gestatten auch wenn kein Nichtraucher im Taxi sitzt.

 

Wer bitte wird durch dieses Gesetz Ihrer Meinung noch geschützt? Durch dieses Gesetz werden Raucher aller Art massiv diskriminiert, desweiteren werden Gastwirte, selbständige Taxifahrer, Vereinsobmänner usw. von Ihnen bevormundet. Ich bin mir sicher ein jeder Taxifahrer ist in der Lage sich nach den Wünschen seines Fahrgastes zu richten. Sogar ein Nichtraucher hat das Recht passiv zu rauchen wenn er es eben so wünscht und muss nicht durch derart übertriebene Maßnahmen zwangsgeschützt werden.

 

Im Sinne der freien Bürgerrechte und der Rechte der Gastwirte sich Ihre Gäste auszusuchen ist von den aktuellen Änderungen eindeutig abzusehen. Es gibt bereits Gasthäuser die vormachen, dass es mit Raucherlounges sehr gut funktioniert. In diesen Lounges gibt es keine Bewirtung daher werden Arbeitnehmer nicht gefährdet und somit ist dem Nichtraucherschutz genüge getan.

 

Zu sagen die aktuellen Regeln funktionieren nicht und sie daher zu verschärfen ist ohnehin Heuchelei, wer sich jetzt nicht an die Regeln hält wird es weiterhin nicht tun. Kontrollen zum Schutz der Arbeitnehmer sind absolut im Bereich des Möglichen und meiner Meinung nach auf Pflicht des Gesetzgebers und nicht Vernaderung durch Raucherscheriffs. Es geht der Gast auch nicht die Küche prüfen und dann das Gesundheitsamt anrufen, der Gast rechnet damit, dass regelmäßig geprüft wird. Der Nichtraucher kann also auch darauf vertrauen, dass geprüft wird.

 

Auf private Versammlungen sei es in Festzelten oder festen Clublokalen, wo sich Gleichgesinnte zum Zweck der Konsumation von Rauchwaren treffen hat sich der Gesetzgeber nicht einzumischen solange nur legale Produkte konsumiert werden. Es gibt dort keine Angestellten oder Gäste die geschützt werden müssen.

 

Als Steuerzahler, der 17 Jahre nicht unerhebliche Summen an Tabaksteuer in dieses Land investiert hat bevor ich zum Nichtraucher wurde (und da ich mich bester Gesundheit erfreue nichts davon zurück erhielt) hoffe ich, dass man hier mehr Sinn für Bürgerrechte beweist und das Recht auf Entscheidungsfreiheit aufrecht lässt. Man muss die Raucher nicht gleich verbannen um die Nichtraucher zu schützen. Wir können gut nebeneinander und miteinander.

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elisabeth Eder

 

P.S: ich weise darauf hin, dass dieser Brief auch auf meinem Blog veröffentlicht wird und dort jedermann zur Verfügung steht.

http://ellililith.lima-city.de/dampfen/wer-soll-hier-eigentlich-geschuetzt-werden/