Michael Mucha

Schmidtgasse 1

4600 Wels

  

Bundesministerium für Gesundheit

Abteilung II/1

Radetzkystraße 2

1030 Wien                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Wels am 04.05.2015

  

ergeht elektronisch an: begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

Änderung des Tabakgesetzes: Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens

 

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 Die E-Zigarette einem Tabakprodukt oder einem Tabakerzeugnis gleich zu stellen halte ich für mehr als absurd und übertrieben.

Nachdem ich selbst unzählige Versuche unternommen habe das Rauchen sein zu lassen , aber immer wieder scheiterte, lernte ich die E-Zigarette kennen und schaffte damit den Umstieg nahezu spielend .Ich bin nun seit ca. 1,5 Jahren stolzer Nichtraucher und komme auch gar nicht in die Versuchung rückfällig zu werden.Wenn Sie jetzt aber die E-Zigarette einem Tabakerzeugnis gleichstellen sehe ich sehr besorgt in die Zukunft.Warum wollen Sie uns Dampfer wieder in die Trafiken zwingen ? Man könnte meinen es geht nur um Steuereinnahmen und schon lange nicht mehr um die Gesundheit. Mit der Gleichstellung würden Sie unzähligen Rauchern die Möglichkeit einer fachkundigen Beratung nehmen , weil es viele Fachhändler für E-Dampfgeräte nicht mehr geben wird. Warum ignoriert man die Meinung von uns Dampfern ( weltweit sind das Millionen) können sich die wirklich alle irren ? Warum werden hunderte Studien nicht ernst genommen? Tagtäglich werden Raucher durch die fast schon militante negative Berichterstattung davon abgehalten um zusteigen . Als zuständiges Ministerium halte ich es für Ihre Pflicht sich genauestens über diese Alternative zu den herkömmlichen Tabakerzeugnissen zu erkundigen und nicht auf Annahmen div. Organisationen zu hören. Ich würde das sogar als grob fahrlässig bezeichnen falls durch diese geplante Gleichstellung auch nur ein einziger Raucher am Umstieg gehindert wird. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Mucha